Unterschied in der Besteuerung zwischen der Schweiz und Deutschland
Besteuerung in Deutschland
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Immobilienbesitz in Deutschland gelten als grenzüberschreitende Immobilienbesitzer. Gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland erfolgt die Besteuerung von Einkünften aus unbeweglichem Vermögen in dem Staat, in dem sich die Immobilie befindet. Das bedeutet, dass Mieteinnahmen aus einer in Deutschland gelegenen Immobilie in Deutschland besteuert werden.
Quelle: Bundesfinanzministerium – DBA Schweiz - In Deutschland unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Das heisst, dass nur die Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie in Deutschland besteuert werden, während das übrige Einkommen in Deutschland nicht erfasst wird.
Quelle: frag-einen-anwalt.de – Doppelbesteuerung - Auf Immobilien in Deutschland fallen keine Vermögenssteuern in der Schweiz an. Die Schweiz erhebt keine Vermögenssteuer auf im Ausland gelegenes unbewegliches Vermögen.
Quelle: ESTV – Länderinformation Deutschland - Die Grundsteuer in Deutschland bleibt bestehen. Diese wird unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Eigentümers erhoben.
Quelle: Handelskammer Deutschland–Schweiz - In Deutschland werden nur die Einkünfte aus den Immobilien besteuert; das übrige Einkommen wird dort nicht erfasst. Von den Einkünften können Unterhaltskosten, Abschreibungen und Schuldzinsen in Abzug gebracht werden.
- Der deutsche Steuersatz auf das Reineinkommen aus der Liegenschaft beträgt für Verheiratete bis zu einem Betrag von EUR 133’520 pro Jahr 14 %. Ab diesem Betrag erhöht sich der Steuersatz auf 42 %. Die Besteuerung in Deutschland gilt bis zu diesem Schwellenwert als moderat.
Besteuerung in der Schweiz
Internationale Steuerausscheidung
- Es erfolgt eine internationale Steuerausscheidung, bei der das Einkommen und Vermögen aus der Immobilie Deutschland zur Besteuerung zugewiesen wird.
- In der Schweiz gilt der Progressionsvorbehalt: Aufgrund des höheren Gesamteinkommens durch die Liegenschaft in Deutschland kann der Einkommenssteuersatz steigen. Für die Berechnung des Steuersatzes ist das weltweite Einkommen massgebend. Besteuert wird in der Schweiz jedoch nur das tatsächlich in der Schweiz erzielte Einkommen – allerdings zum höheren Satz des weltweiten Einkommens.
Quelle: Steuerpraxis Kanton Thurgau – STP 10 Nr. 1 Progressionsvorbehalt
Liegenschaftsunterhalt
- Für Immobilien in Deutschland gelten die gleichen Abzugsmöglichkeiten wie für Liegenschaften in der Schweiz. Das heisst: Reparaturen, Sanierungen, Versicherungsprämien und ähnliche Aufwendungen sind abzugsfähig. Im Gegensatz zu Deutschland sind in der Schweiz jedoch keine Abschreibungen auf die Immobilie zulässig.
Quelle: Kanton Zürich – Steuerbuch ZStB 30.3
- Die in Deutschland erhobene Grundsteuer ist in der Schweiz als Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig.
- Auch Verwaltungskosten durch Dritte sind in der Schweiz als Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig.
- Wenn keine effektiven Abzüge anfallen, kann für die deutsche Liegenschaft der in der Schweiz übliche Pauschalabzug von 10 % oder 20 % des Mietertrags geltend gemacht werden (abhängig vom Baujahr der Liegenschaft).
- Führt der Liegenschaftsunterhalt zusammen mit den Schuldzinsen zu einem Gewinnungskostenüberschuss aus der Immobilie in Deutschland, wird dieser in der Schweiz übernommen. Dadurch reduziert sich der Progressionsvorbehalt, was zu einer tieferen Einkommenssteuerbelastung in der Schweiz führt.
Doppelter Schuldzinsenabzug
Schuldzinsen aus Hypotheken sind grundsätzlich abzugsfähig. In der Schweiz erfolgt der Abzug jedoch nicht objektbezogen, sondern anteilsmässig nach der Lage der Aktiven. Das bedeutet: Die Schuldzinsen werden in Deutschland direkt dem Objekt zugewiesen und dort berücksichtigt, während sie in der Schweiz anteilig – gemessen an der Vermögensverteilung zwischen Schweizer und deutschen Aktiven – ebenfalls zum Abzug gebracht werden können.
Diese doppelte Berücksichtigung führt zu einem sogenannten doppelten Schuldzinsenabzug. Für die Schweizer Berechnung der „Lage der Aktiven“ ist die prozentuale Aufteilung des Gesamtvermögens zwischen der Schweiz und Deutschland massgebend.
Quelle: Handelskammer Deutschland–Schweiz
Beispiel Schweizer Steuerrecht vs Deutsches Steuerrecht
Schweizer Steuerrecht
CH | D | Total | |
Wertschriften | CHF 300’000 | CHF 150’000 | |
Lebensversicherungen | CHF 50’000 | CHF 50’000 | |
Liegenschaft | EUR 380’000 | CHF 390’000 | |
Total Vermögen | CHF 350’000 | CHF 342’000 | CHF 692’000 |
Lage der Aktiven | 47 % | 53 % | 100 % |
Hypothek Deutschland | EUR 300’000 | ||
Schuldzinsen Deutschland | EUR 11’250 | ||
Verteilung CH – D | CHF 5’164 | CHF 4’961 | CHF 10’125 |
51 % | 49 % |
Die in Deutschland angefallenen Schuldzinsen werden im Rahmen der internationalen Steuerausscheidung zu 51 % von der Schweiz übernommen. Der Betrag von CHF 5’164 reduziert dadurch das in der Schweiz steuerbare Einkommen.
Deutsches Steuerrecht
CH | D | Total | |
Vermögen | Keine Vermögenssteuern | ||
Schulden | Keine Schuldenabzüge | ||
Schuldzinsen Deutschland | EUR 11’250 | EUR 11’250 | |
Verteilung CH – D | EUR 11’250 | EUR 11’250 | |
100 % |
In Deutschland erfolgt die Anrechnung der Schuldzinsen objektmässig, das heisst: Die gesamten Schuldzinsen im Zusammenhang mit der deutschen Immobilie werden vollständig steuermindernd berücksichtigt.
Fazit zu den Steuervorteilen in der Schweiz bei einer Immobilie in Deutschland
In der Schweiz wurden Schuldzinsen aus der deutschen Hypothek im Umfang von CHF 5’164 steuerlich berücksichtigt. In Deutschland wurden die gesamten Schuldzinsen in der Höhe von EUR 11’250 vollumfänglich anerkannt.
Dadurch ergibt sich eine steuerliche Doppelberücksichtigung: Insgesamt wurden mehr Schuldzinsen angerechnet, als effektiv angefallen sind – was zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führt.
Steuerfreier Kapitalgewinn
Nach einer Haltedauer von zehn Jahren kann eine Immobilie in Deutschland steuerfrei veräussert werden. Auch in der Schweiz fällt in diesem Fall keine Besteuerung an, was diesen Anlagehorizont besonders attraktiv macht.
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