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Die Rolle von Familienstiftungen und Trusts in der Steuerplanung

In der Schweiz gewinnen Familienstiftungen und Trusts zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Kontext einer langfristig orientierten Vermögens- und Steuerplanung.

Einleitung

In der Schweiz gewinnen Familienstiftungen und Trusts zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Kontext einer langfristig orientierten Vermögens- und Steuerplanung. Diese Instrumente bieten nicht nur Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung, sondern auch zum Schutz und zur Sicherung von Familienvermögen über Generationen hinweg. In einem Umfeld, das von regulatorischer Komplexität und wirtschaftlicher Unsicherheit geprägt ist, stellen gut strukturierte Stiftungs- oder Trustlösungen einen wertvollen Pfeiler nachhaltiger Vermögensstrategie dar.

Einführung in Familienstiftungen und Trusts

Der Wunsch nach einer strukturierten, generationenübergreifenden Vermögensplanung führt immer mehr Schweizerinnen und Schweizer dazu, sich mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen von Stiftungen und Trusts auseinanderzusetzen. Dabei geht es nicht nur um steuerliche Optimierung, sondern auch um Kontrolle, Schutz und Werterhalt – etwa bei Unternehmen, Liegenschaften oder Finanzanlagen.

Während die Stiftung im schweizerischen Rechtssystem tief verankert ist und durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt wird, ist der Trust ein aus dem angloamerikanischen Rechtsraum stammendes Konstrukt, das in der Schweiz nicht direkt gesetzlich geregelt ist, jedoch dank der Anerkennung im Rahmen des Haager Trust-Übereinkommens seit 2007 zunehmend eingesetzt wird. Beide Strukturen ermöglichen eine Trennung von Eigentum und Kontrolle und bieten flexible Gestaltungsmöglichkeiten für individuelle Bedürfnisse.

Familienstiftungen im schweizerischen Kontext

Eine Familienstiftung ist eine selbständige juristische Person, die vom Willen des Stifters getragen wird, bestimmte private Zwecke – meist im familiären Interesse – zu verfolgen. Ihr Zweck kann in der Sicherstellung des Unterhalts, der Ausbildung oder der Betreuung von Familienmitgliedern bestehen, häufig auch in der Weiterführung von Unternehmen oder im Erhalt von Kulturgütern.

Rechtlich gesehen basiert die Stiftung auf einer einmaligen Vermögenszuwendung, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Das Vermögen wird in die Stiftung übertragen und bleibt dort dauerhaft gebunden. Die Familienstiftung wird durch ein Organ (den Stiftungsrat) geführt, der für die Einhaltung des Zwecks, die Verwaltung des Vermögens und die Berücksichtigung der Begünstigten verantwortlich ist. Eine staatliche Aufsicht besteht – im Gegensatz zu klassischen gemeinnützigen Stiftungen – bei Familienstiftungen grundsätzlich nicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich verlangt oder eine gewisse Öffentlichkeitsrelevanz entsteht.

Trusts: Flexibles Instrument für komplexe Bedürfnisse

Im Unterschied zur Stiftung ist ein Trust kein Rechtsträger, sondern ein Verhältnis zwischen mindestens drei Parteien: dem Settlor (Errichter), dem Trustee (Verwalter) und den Beneficiaries (Begünstigten). Der Settlor überträgt Vermögenswerte an den Trustee mit der Auflage, diese gemäss den Bestimmungen des Trust Deeds (Vertrag) zugunsten der Begünstigten zu halten und zu verwalten.

Die grosse Stärke des Trusts liegt in seiner Flexibilität. So kann beispielsweise ein sogenannter Discretionary Trust errichtet werden, bei dem die Verteilung an die Begünstigten im Ermessen des Trustees liegt – oder ein Fixed Trust, bei dem die Leistungen genau definiert sind. Auch sogenannte Purpose Trusts (Zwecktrusts) sind möglich, etwa zur Verwaltung eines Familienunternehmens oder zur Finanzierung eines Bildungsfonds.

In der Schweiz selbst kann zwar kein Trust errichtet werden, jedoch ist es möglich, ausländische Trusts steuerlich und zivilrechtlich anzuerkennen, sofern sie gemäss dem Haager Übereinkommen korrekt errichtet wurden. In der Praxis werden Trusts oft über liechtensteinische, britische oder kanalinsulare Rechtsformen umgesetzt.

Steuerliche Vorteile und Anwendungsbereiche

Sowohl Familienstiftungen als auch Trusts bieten Potenzial zur steuerlichen Optimierung, wobei die konkreten Auswirkungen stark von der Ausgestaltung, vom Standort und vom Kanton des Wohnsitzes der beteiligten Personen abhängen.

Vermögensschutz als Ziel der Planung

Ein zentrales Anliegen vieler Stifter oder Trust-Errichter ist der Schutz des Vermögens vor Zugriffen, sei es durch Gläubiger, Scheidung, politische Instabilität oder eine ausufernde Erbschaftszersplitterung. Eine korrekt strukturierte Familienstiftung oder ein Trust kann die Entflechtung und Sicherung von Vermögenswerten wirksam unterstützen. Zudem wird das Vermögen in gewissem Masse dem direkten Einfluss einzelner Personen entzogen, was eine objektivere und langfristige Verwaltung erlaubt.

Auswirkungen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Besteuerung von Vermögensübertragungen an Stiftungen oder Trusts ist in der Schweiz kantonal geregelt und variiert erheblich. In vielen Kantonen besteht für direkte Nachkommen eine vollständige Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Begünstigten nicht direkt verwandt sind – hier können hohe Steuersätze greifen.

Wird Vermögen frühzeitig in eine Stiftung eingebracht oder einem Trust zugewiesen, kann dies zu einer Steuerverlagerung oder in gewissen Fällen sogar zu einer dauerhaften Steuervermeidung führen – je nach juristischer Konstruktion, Zeitablauf und tatsächlicher Verfügungsgewalt. Allerdings prüfen die kantonalen Steuerbehörden genau, ob ein sogenannter Mantel- oder Umgehungscharakter vorliegt. Nur wenn ein echter Zweck verfolgt wird und der Stifter die Kontrolle nicht faktisch behält, kann von einer rechtsgültigen Vermögensentäusserung ausgegangen werden.

Einkommensteuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung des laufenden Ertrags aus einem Trust oder einer Stiftung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Bei einer in der Schweiz domizilierten Familienstiftung unterliegt das Stiftungsvermögen der Vermögenssteuer sowie das Einkommen der Gewinnsteuer. Begünstigte, die Leistungen aus der Stiftung beziehen, haben diese in der Regel als Einkommen zu versteuern – je nach Art der Leistung und kantonaler Gesetzgebung.

Bei Trusts gilt grundsätzlich: Ist der Trust transparent, also wird der Ertrag direkt den Begünstigten zugerechnet, sind diese in der Schweiz steuerpflichtig. Ist der Trust hingegen als nicht-transparent strukturiert, wird in der Regel der Settlor als wirtschaftlich Berechtigter betrachtet und entsprechend besteuert. In jedem Fall verlangt die korrekte steuerliche Einordnung eine Einzelfallanalyse, da es an einer einheitlichen schweizerischen Trust-Gesetzgebung fehlt und sich die Praxis kantonal unterscheiden kann.

Rechtliche Überlegungen und Umsetzung

Die Errichtung einer Stiftung oder die Einbringung von Vermögenswerten in einen Trust ist mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen verbunden. Neben der sorgfältigen Formulierung der Statuten oder Trust-Dokumente sind auch Fragen der Anwendbarkeit des internationalen Privatrechts, der Vollstreckbarkeit, der Rechtswahl sowie der steuerlichen Registrierung zu beachten.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die unvollständige oder missverständliche Dokumentation zu erheblichen Problemen führen kann – insbesondere im Fall von Streitigkeiten unter Begünstigten oder bei Revisionen durch Steuerbehörden. Eine gründliche rechtliche und steuerliche Begleitung ist daher unerlässlich.

Internationale Aspekte und Meldepflichten

Gerade bei Trusts mit ausländischer Struktur und grenzüberschreitender Wirkung stellen sich komplexe Meldepflichten, etwa im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch (AIA) oder den wirtschaftlich Berechtigten im Sinne der Geldwäschereigesetzgebung. Sowohl Banken als auch Treuhänder unterliegen hier einer erhöhten Sorgfaltspflicht. Wer als Settlor oder Begünstigter in einem Trust involviert ist, muss sich frühzeitig über deklaratorische Pflichten und steuerliche Folgen in der Schweiz informieren.

Zusammenfassung und Fazit

Familienstiftungen und Trusts sind aus steuerlicher und rechtlicher Sicht anspruchsvolle, aber sehr wirkungsvolle Instrumente für die strategische Vermögensplanung. Sie ermöglichen es, Vermögenswerte langfristig zu sichern, klare Nachfolgeregelungen zu schaffen und Steuerfolgen gezielt zu steuern oder zu strecken.

Allerdings gilt: Die Gestaltung solcher Strukturen ist niemals „von der Stange“. Sie muss auf die familiären, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten abgestimmt sein – unter Beachtung des geltenden Schweizer Rechts, der kantonalen Steuerpraxis und internationaler Normen.

Eine professionelle Beratung durch erfahrene Fachpersonen – idealerweise mit Expertise in Schweizer Stiftungs- und Steuerrecht sowie internationalem Trustrecht – ist unverzichtbar, um rechtssichere und steuerlich effiziente Lösungen zu schaffen.

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