Steuerlicher Liegenschafts­unterhalt: Kosten für energetische Sanierungen

Steuerlicher Abzug kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die nachfolgenden 2 Jahre nach der Investition aufgeteilt werden.

Im Zuge der Umsetzung der Energiestrategie 2050 sind zugunsten energiepolitischer Ziele neue Massnahmen in die Steuergesetze aufgenommen worden. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 1.1.2020 in Kraft.

Da die Kosten bei umfassender Sanierung von Liegenschaften oftmals höher sind als das im selben Jahr erzielte Einkommen, führen energetische Massnahmen teilweise zu einem Verlust, welcher steuerlich nicht geltend gemacht werden konnte bzw. welcher noch nicht verrechnet werden konnte.

Nun können Investitionen in energiesparende Massnahmen nicht mehr nur im Entstehungsjahr, sondern auch in den zwei Folgejahren steuerlich in Abzug gebracht werden, sofern sie im Jahr, in dem sie entstanden sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.

Faktoren ohne Liegenschaftsunterhalt    
Total Einkommen inkl. Eigenmietwert 80’000  
./. Total Abzüge (Schuldzinsen, Sozialabzüge) -15’000  
Reineinkommen ohne Liegenschaftsunterhalt 65’000  
     
Liegenschaftsunterhalt Ordentlich 30’000 nicht übertragbar
Liegenschaftsunterhalt Energiesparmassnahmen 70’000 übertragbar
Total Liegenschaftsunterhalt 100’000  
     
Steuerliches Reineinkommen nach Liegenschaftsunterhalt -35’000  
     
Vortrag Liegenschaftsunterhalt auf neue Steuererklärung (nur Energiesparmassnahmen) 35’000  

Die noch nicht steuerlich berücksichtigten Kosten von CHF 35’000 aus dem Liegenschaftsunterhalt für Energiesparmassnahmen können in den nachfolgenden 2 Jahren steuerlich berücksichtigt werden.

Kann der Betrag von CHF 35’000 vollständig mit dem Einkommen des Folgejahres verrechnet werden, entfällt eine Verrechnung mit dem übernächsten Jahr.

Es ist somit möglich, in späteren Steuererklärungen einen Liegenschaftsunterhalt zu deklarieren, welcher in einem früheren Jahr entstanden ist. Dies betrifft aber nur die Kosten für Energiesparmassnahmen (z. B. Ersatz Heizung, Fenster, Haustüre, Fassadensanierung, Dachsanierung, Photovoltaikanlagen etc.).

Eine sorgfältige Steuerplanung lohnt sich – sowohl beim privaten Wohneigentum als auch bei Mehrfamilienhäusern. Schöpfen Sie das vorhandene Sparpotential aus.

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