Wie Eigentümer von Häusern und Liegenschaften energetische Sanierungen korrekt absetzen
Einleitung
Nachhaltige Investitionen sind nicht nur für die Umwelt sinnvoll, sondern bieten Eigentümerinnen und Eigentümern auch steuerliche Vorteile. Viele Kantone – darunter der Kanton Aargau – unterstützen energieeffiziente Massnahmen zusätzlich mit spezifischen Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten.
Auf Bundesebene wurden im Rahmen der Energiestrategie 2050 zudem neue Regeln geschaffen, die es ermöglichen, energetische Sanierungskosten steuerlich über mehrere Jahre hinweg geltend zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie diese Abzugs- und Verrechnungsregeln funktionieren und wie Sie energetische Investitionen steuerlich optimal planen.
Wie Unternehmen im Kanton Aargau konkret von solchen Investitionen profitieren können, lesen Sie hier: Steuern Kanton Aargau – Steuerliche Vorteile für nachhaltige Investitionen.
Energiestrategie 2050: Grundlage der neuen Abzugsregeln
Die Energiestrategie 2050 bildet die gesetzliche Grundlage für den Steuerabzug energetischer Sanierung. Im Zuge der Umsetzung der Energiestrategie 2050 sind zugunsten energiepolitischer Ziele neue Massnahmen in die Steuergesetze aufgenommen worden. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 1.1.2020 in Kraft. Der Steuerabzug für energetische Sanierungsmassnahmen wurde damit gezielt gestärkt, um Investitionen in energieeffiziente Gebäude steuerlich attraktiver zu machen.
Energetische Sanierungen und Steuerabzug über mehrere Jahre
Da die Kosten bei umfassender Sanierung von Liegenschaften oftmals höher sind als das im selben Jahr erzielte Einkommen, führen energetische Massnahmen teilweise zu einem Verlust, welcher steuerlich nicht geltend gemacht werden konnte bzw. welcher noch nicht verrechnet werden konnte. Gerade bei grösseren Projekten ist es entscheidend zu wissen, wie sich energetische Sanierungen steuerlich absetzen lassen, wenn die Kosten das Jahreseinkommen übersteigen.
Nun können Investitionen in energiesparende Massnahmen nicht mehr nur im Entstehungsjahr, sondern auch in den zwei Folgejahren steuerlich in Abzug gebracht werden, sofern sie im Jahr, in dem sie entstanden sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.
Beispielrechnung: Energiesparmassnahmen mit Verlustvortrag
| Faktoren ohne Liegenschaftsunterhalt | ||
| Total Einkommen inkl. Eigenmietwert | 80’000 | |
| ./. Total Abzüge (Schuldzinsen, Sozialabzüge) | -15’000 | |
| Reineinkommen ohne Liegenschaftsunterhalt | 65’000 | |
| Liegenschaftsunterhalt Ordentlich | 30’000 | nicht übertragbar |
| Liegenschaftsunterhalt Energiesparmassnahmen | 70’000 | übertragbar |
| Total Liegenschaftsunterhalt | 100’000 | |
| Steuerliches Reineinkommen nach Liegenschaftsunterhalt | -35’000 | |
| Vortrag Liegenschaftsunterhalt auf neue Steuererklärung (nur Energiesparmassnahmen) | 35’000 |
Das Beispiel zeigt praxisnah, wie Eigentümer energetische Massnahmen steuerlich absetzen und nicht genutzte Abzüge in spätere Steuerjahre übertragen können.
Die noch nicht steuerlich berücksichtigten Kosten von CHF 35’000 aus dem Liegenschaftsunterhalt für Energiesparmassnahmen können in den nachfolgenden 2 Jahren steuerlich berücksichtigt werden. Die rechtliche Grundlage für den Abzug von Energiesparmassnahmen und deren Vortrag über zwei Steuerperioden finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Kann der Betrag von CHF 35’000 vollständig mit dem Einkommen des Folgejahres verrechnet werden, entfällt eine Verrechnung mit dem übernächsten Jahr.
Es ist somit möglich, in späteren Steuererklärungen einen Liegenschaftsunterhalt zu deklarieren, welcher in einem früheren Jahr entstanden ist. Auf diese Weise lassen sich auch hohe Sanierungskosten steuerlich geltend machen, ohne dass steuerliches Potenzial verloren geht. Dies betrifft aber nur die Kosten für Energiesparmassnahmen (z. B. Ersatz Heizung, Fenster, Haustüre, Fassadensanierung, Dachsanierung, Photovoltaikanlagen etc.).
Planung lohnt sich – langfristig Steuern sparen
Wer eine Haussanierung steuerlich absetzen oder eine umfassende Energiesanierung steuerlich geltend machen möchte, sollte die Abzugsregeln frühzeitig in seine Steuerplanung einbeziehen. Eine sorgfältige Steuerplanung lohnt sich deshalb – sowohl beim privaten Wohneigentum als auch bei Mehrfamilienhäusern um das vorhandene Sparpotential voll auszuschöpfen. Eine professionelle Beratung hilft dabei, energetische Sanierungen steuerlich korrekt abzusetzen und alle Abzugsmöglichkeiten für Liegenschaften optimal zu nutzen. Wenn Sie genau wissen möchten, wie Sie Ihre energetischen Investitionen steuerlich optimal strukturieren können, berät die Zofingen Treuhand AG Sie persönlich zur steuerlichen Behandlung von Liegenschaften und Sanierungen – kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Für weitere Informationen zur steuerlichen Planung und zur Optimierung von Kapitalgewinnen, lesen Sie den Beitrag Kapitalgewinnsteuer Schweiz – umfassender Überblick und Steuerstrategien.