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Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in der Schweiz

Die rasante Entwicklung von Kryptowährungen hat nicht nur neue Möglichkeiten im Finanz- und Technologiebereich eröffnet.

Einleitung

Die rasante Entwicklung von Kryptowährungen hat nicht nur neue Möglichkeiten im Finanz- und Technologiebereich eröffnet, sondern stellt auch die Steuerbehörden weltweit vor neue Herausforderungen. Die Schweiz, bekannt für ihre innovationsfreundliche Haltung und solide Steuerinfrastruktur, hat sich frühzeitig mit der steuerlichen Behandlung digitaler Vermögenswerte auseinandergesetzt. Für Privatpersonen wie auch für Unternehmen ist es heute unerlässlich, die steuerlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen genau zu kennen – insbesondere im Hinblick auf Deklaration, Einkommensbesteuerung, Kapitalgewinne und Vermögenswerte.

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die geltende steuerliche Praxis in der Schweiz und erläutert, wie verschiedene Arten von Krypto-Aktivitäten behandelt werden – sowohl aus Sicht natürlicher Personen als auch im unternehmerischen Kontext.

Was sind Kryptowährungen?

Kryptowährungen, auch Krypto-Assets oder digitale Währungen genannt, sind digitale Darstellungen von Werten, die auf kryptographischen Technologien basieren und unabhängig von zentralen Institutionen existieren. Die bekannteste unter ihnen ist Bitcoin, gefolgt von Ethereum, Litecoin und zahlreichen anderen Coins und Tokens. Sie ermöglichen Peer-to-Peer-Transaktionen, die auf der Blockchain-Technologie beruhen und weltweit in Echtzeit durchgeführt werden können.

Während Kryptowährungen ursprünglich als alternatives Zahlungsmittel entwickelt wurden, haben sie sich in der Praxis zunehmend als Investitionsinstrumente etabliert. Die Nutzung reicht heute von spekulativem Handel bis hin zur Kapitalanlage, als Mittel für Smart Contracts oder zur Abbildung von Rechten in dezentralen Finanzsystemen (DeFi).

Steuerliche Einordnung von Kryptowährungen in der Schweiz

In der Schweiz existiert kein spezielles Kryptosteuergesetz. Vielmehr stützen sich die Steuerbehörden auf die bestehenden Grundsätze des Steuerrechts und wenden diese auf digitale Vermögenswerte an. Kryptowährungen werden steuerlich als bewegliches Vermögen klassifiziert – ähnlich wie Wertpapiere. Sie gelten nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, und auch nicht als Fremdwährung.

Entscheidend für die steuerliche Behandlung ist die Art der Transaktion sowie die Rolle der steuerpflichtigen Person. Privatpersonen, die gelegentlich Kryptowährungen kaufen oder verkaufen, werden steuerlich anders behandelt als Unternehmen, die regelmässig mit digitalen Vermögenswerten handeln oder Dienstleistungen im Kryptobereich anbieten.

Privatpersonen

Kapitalgewinne aus Kryptowährungen

Für Privatpersonen, die Kryptowährungen im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung halten, gelten Kapitalgewinne aus deren Veräusserung grundsätzlich als steuerfrei. Dies gilt sowohl für den direkten Verkauf in Schweizer Franken oder eine andere Fiatwährung als auch für den Tausch von einer Kryptowährung in eine andere. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aktivitäten nicht die Schwelle zur gewerbsmässigen Tätigkeit überschreiten.

Ob jemand als gewerbsmässiger Krypto-Händler eingestuft wird, beurteilen die Steuerbehörden anhand verschiedener Kriterien, darunter Handelsvolumen, Frequenz, Einsatz von Fremdkapital oder das systematische Ausnutzen kurzfristiger Kursschwankungen. Wer gewerbsmässig handelt, muss Kapitalgewinne versteuern, unterliegt der AHV-Beitragspflicht und muss seine Einkünfte entsprechend deklarieren.

Mining, Staking und Airdrops

Einnahmen aus dem Mining oder Staking von Kryptowährungen gelten als selbstständiges Erwerbseinkommen und sind steuerpflichtig. Sie müssen in der Steuererklärung unter „selbstständiger Erwerbstätigkeit“ deklariert werden. Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt des Zuflusses, also zum Marktwert in Schweizer Franken im Zeitpunkt der Gutschrift.

Auch Airdrops, also kostenlose Zuteilungen von Token, stellen grundsätzlich steuerbares Einkommen dar, sofern sie einen geldwerten Vorteil darstellen. Die genaue Einordnung hängt von der jeweiligen Situation ab – beispielsweise ob der Airdrop zufällig oder aufgrund einer aktiven Handlung erfolgt ist.

Unternehmen

Für Unternehmen ist die Behandlung von Kryptowährungen eindeutig: Einnahmen aus Krypto-Handel, Mining, Beratung im Bereich Blockchain oder dem Betrieb von Krypto-Dienstleistungen gehören zum betrieblichen Einkommen und unterliegen der ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuer.

Die Bewertung der Kryptowährungen erfolgt dabei zum Bilanzstichtag, wobei die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) jährlich einen Kurswert für ausgewählte Kryptowährungen publiziert. Unternehmen müssen sämtliche Bestände, Zu- und Abgänge sowie deren Bewertung systematisch erfassen und buchhalterisch korrekt abbilden. Verluste aus der Veräusserung von Kryptowährungen sind – im Gegensatz zu Privatpersonen – steuerlich abzugsfähig, da es sich um Geschäftsvorfälle handelt.

Auch bei Unternehmen gilt: Werden Dienstleistungen in Kryptowährungen bezahlt, so sind diese zum entsprechenden Marktwert in CHF zu erfassen. Die Buchführung muss nachvollziehbar und dokumentiert sein – sowohl aus Sicht der direkten Steuern als auch der MWST.

Mehrwertsteuerliche Behandlung

Die mehrwertsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen wurde in der Schweiz bereits frühzeitig geregelt. Gemäss der ESTV sind Kryptowährungen, soweit sie als Zahlungsmittel verwendet werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Das bedeutet konkret: Der Umtausch von Kryptowährungen in Fiatgeld oder zwischen verschiedenen Kryptowährungen unterliegt nicht der MWST.

Anders ist die Situation bei Leistungen, die in Kryptowährung bezahlt werden. Hier gilt: Wenn eine steuerpflichtige Leistung erbracht wird (z. B. eine IT-Dienstleistung oder ein physisches Produkt), dann ist die MWST geschuldet, und zwar zum Gegenwert in Schweizer Franken am Tag der Transaktion. Die Zahlung in Bitcoin oder Ethereum ändert also nichts an der MWST-Pflicht, sie ersetzt lediglich das Zahlungsmittel.

Für Unternehmen, die regelmässig mit Kryptowährungen handeln oder diese als Zahlungsmittel akzeptieren, ist es zentral, die korrekte MWST-Behandlung sicherzustellen und alle Transaktionen mit Wechselkursreferenzen zu dokumentieren.

Deklarationspflicht und Bewertung

Alle in Besitz befindlichen Kryptowährungen müssen als Vermögen in der Steuererklärung deklariert werden. Für Privatpersonen erfolgt dies im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis. Der Wert ist auf den 31. Dezember des Steuerjahres zu bestimmen und in Schweizer Franken umzurechnen. Die ESTV veröffentlicht jährlich eine Liste mit den Steuerkursen der wichtigsten Kryptowährungen, welche zur Bewertung herangezogen werden können.

Bei nicht gelisteten Coins kann der Wert durch den zuletzt bekannten Börsenkurs ermittelt werden. Falls auch dieser nicht verfügbar ist, kann der Steuerpflichtige einen Belegwert angeben, muss diesen aber gegebenenfalls gegenüber den Steuerbehörden plausibilisieren.

Fehlende oder unvollständige Deklarationen können zu Nachsteuerverfahren und Bussen führen. Daher ist eine sorgfältige und vollständige Dokumentation aller Bestände und Transaktionen unerlässlich – idealerweise durch Nutzung spezialisierter Krypto-Portfolio-Tools.

Besonderheiten bei internationalen Sachverhalten

Viele Krypto-Plattformen operieren ausserhalb der Schweiz, was zu steuerlichen Herausforderungen führen kann – insbesondere bei der Verlagerung von Vermögenswerten ins Ausland, der Nutzung von Offshore-Wallets oder dem Einsatz von Decentralized Finance (DeFi)-Protokollen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da grenzüberschreitende Aktivitäten zusätzliche Meldepflichten nach sich ziehen können, etwa im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA) oder bei der Geldwäschereibekämpfung.

Zudem kann die steuerliche Behandlung in anderen Ländern – beispielsweise bei Wegzug aus der Schweiz – ganz anders aussehen. In vielen Ländern unterliegen Kapitalgewinne aus Kryptowährungen der Einkommenssteuer. Schweizer Steuerpflichtige mit internationalen Bezügen sollten sich daher frühzeitig mit grenzüberschreitenden Steuerfragen auseinandersetzen.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Kryptowährungen und die zugrundeliegende Blockchain-Technologie entwickeln sich rasant weiter. Mit dem Aufkommen von Stablecoins, Non-Fungible Tokens (NFTs), DeFi-Anwendungen oder Tokenisierungen von realen Vermögenswerten entstehen laufend neue Fragestellungen – auch im Steuerrecht.

Die Schweiz gilt als eines der progressivsten Länder im Bereich der Regulierung digitaler Vermögenswerte. Trotzdem ist es unerlässlich, die Entwicklungen bei der bestehenden Gesetzgebung und behördlichen Praxis im Auge zu behalten. Anpassungen im Bereich der MWST, der Deklarationspflichten oder der steuerlichen Behandlung von Token-Modellen sind möglich und teilweise bereits in Diskussion.

Fazit

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in der Schweiz basiert auf bewährten Grundprinzipien des Steuerrechts, erfordert aber dennoch ein hohes Mass an Sorgfalt und Verständnis. Während Kapitalgewinne für Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben, sind andere Einkünfte – wie Mining, Staking oder Leistungen in Kryptowährungen – steuerpflichtig.

Auch Unternehmen müssen ihre Krypto-Transaktionen präzise erfassen, bewerten und korrekt versteuern. Die mehrwertsteuerliche Behandlung ist in vielen Fällen klar geregelt, dennoch bestehen im Detail zahlreiche Fallstricke. Für alle Steuerpflichtigen gilt: Eine saubere Deklaration, gute Dokumentation und bei Bedarf professionelle Beratung sind entscheidend.

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Die Zofingen Treuhand AG unterstützt Sie gerne mit individueller Beratung, praxisnahen Lösungen und der sicheren steuerlichen Einordnung Ihrer digitalen Vermögenswerte. Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie sicher durch die Komplexität des Kryptosteuerrechts in der Schweiz.

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