Einleitung
Die Frage, ob man sich als Inhaber oder Inhaberin einer GmbH oder AG Lohn oder Dividende auszahlen soll, ist eine der zentralen strategischen Überlegungen im Rahmen der Unternehmensführung. Sie betrifft sowohl steuerliche Aspekte wie auch sozialversicherungsrechtliche und persönliche Vorsorgeüberlegungen. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen – sowohl für das Unternehmen als auch für die private Situation der Anteilseigner.
In diesem Fachbeitrag beleuchten wir die Auswirkungen von Lohn- und Dividendenauszahlungen, erklären die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und zeigen auf, weshalb es sich meist lohnt, eine kombinierte Strategie zu verfolgen.
Inhaltsverzeichnis
- Lohn oder Dividende aus Sicht des Unternehmens
- Lohn oder Dividende aus Sicht der Privatperson
- Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
- Steuerliche Optimierung: Die richtige Strategie wählen
- Vorsorge und Risikoabsicherung nicht vernachlässigen
- Was prüfen die Steuerbehörden?
- Beratung und individuelle Analyse
Lohn oder Dividende aus Sicht des Unternehmens
Unternehmer:innen, die eine Kapitalgesellschaft führen – sei es eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – haben in der Regel zwei Rollen: Einerseits sind sie Arbeitnehmer im Unternehmen, andererseits auch Eigentümer des Unternehmenskapitals. Diese Doppelfunktion eröffnet rechtlich zwei Formen der Auszahlung: Lohnzahlungen für die geleistete Arbeit sowie Dividenden als Anteil am Unternehmenserfolg.
Lohn als Aufwand – Dividende als Gewinnverwendung
Lohnzahlungen gelten als Geschäftsaufwand und mindern somit den steuerbaren Gewinn der Gesellschaft. Dies reduziert die Gewinnsteuerlast. Die Lohnkosten fallen unter die normalen Geschäftsausgaben, wobei zusätzlich Beiträge an AHV, ALV, BVG, Unfallversicherung und weitere Sozialwerke zu leisten sind.
Demgegenüber stellen Dividenden keinen Aufwand dar, sondern gelten als Gewinnverwendung nach Steuern. Sie werden erst ausgeschüttet, nachdem die Gesellschaft den Jahresgewinn versteuert hat. Aus Unternehmenssicht ist daher der Lohn steuerlich attraktiver, weil er die Bemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer senkt.
Doch diese Betrachtung allein greift zu kurz – denn auf Ebene der Privatperson zeigen sich andere Prioritäten.
Lohn oder Dividende aus Sicht der Privatperson
Für die Inhaber:innen stellt sich die Frage nach der Netto-Belastung durch Steuern und Abgaben. Während der Lohn vollständig der ordentlichen Einkommensbesteuerung unterliegt und zusätzlich Sozialabgaben nach sich zieht, profitieren Dividenden von der Teilbesteuerung.
Teilbesteuerung von Dividenden
In der Schweiz werden Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen – also ab einem Anteil von mindestens 10 % am Unternehmen – im Rahmen der Teilbesteuerung privilegiert behandelt. Im Kanton Aargau beispielsweise beträgt die steuerbare Quote 50 % des ausbezahlten Betrags (Stand 2024). Das heisst: Nur die Hälfte der erhaltenen Dividende wird dem steuerbaren Einkommen zugerechnet.
Zudem sind auf Dividenden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig – weder AHV/IV/EO noch BVG oder ALV. Dieser Umstand macht Dividenden auf den ersten Blick steuerlich besonders attraktiv.
Grenzen der steuerlichen Attraktivität
Dennoch darf man nicht übersehen, dass Dividenden keinen Beitrag an die Altersvorsorge leisten. Auch der Krankheits- oder Unfallversicherungsschutz bleibt aussen vor, wenn keine lohnbasierte Absicherung vorhanden ist. Wer sich also vollständig auf Dividenden verlässt, riskiert im Ernstfall massive Versorgungslücken.
Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
Einer der wichtigsten Aspekte bei der Wahl zwischen Lohn und Dividende ist der Einbezug der Sozialversicherungen. Nur auf Löhnen werden Beiträge an AHV, ALV, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung und Pensionskasse erhoben – das schafft Schutz, aber verursacht auch Kosten.
Mindestlohn aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht
Die AHV-Ausgleichskassen prüfen, ob ein marktgerechter Lohn ausbezahlt wird. Wird dieser nicht entrichtet – beispielsweise um ausschliesslich Dividenden zu beziehen – kann die Ausgleichskasse nachträgliche Lohnfestsetzungen vornehmen. Diese Praxis basiert auf der sogenannten Substanzwertmethode, bei der geschätzt wird, welcher Lohn für eine vergleichbare Funktion angemessen wäre.
Ein vollständiger Verzicht auf Lohn wird nicht akzeptiert, wenn eine aktive Mitarbeit im Unternehmen stattfindet.
Steuerliche Optimierung: Die richtige Strategie wählen
Aus steuerlicher Sicht ist ein ausgewogener Mix aus Lohn und Dividende häufig die optimale Lösung. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Progression der Einkommenssteuer: In vielen Kantonen führt ein hoher Lohn zu einer überproportionalen Steuerbelastung (Progressionseffekt).
- Unterschiedliche Besteuerungssätze: Je nach Wohnsitzgemeinde variiert der Grenzsteuersatz deutlich.
- BVG-Obligatorium: Nur auf Löhnen ab einer bestimmten Höhe wird der obligatorische Beitrag in die Pensionskasse geleistet.
- Erhalt von Steueroptimierungen wie 3. Säule oder Einkaufsbeiträgen: Diese setzen ein AHV-pflichtiges Einkommen voraus.
In der Praxis empfiehlt es sich, einen Lohn in angemessener Höhe zu wählen – meist in der Grössenordnung zwischen CHF 80’000 und 120’000, je nach Tätigkeit und Branche – und darüber hinaus durch periodische Dividendenzahlungen den Überschuss steueroptimiert zu verwenden.
Vorsorge und Risikoabsicherung nicht vernachlässigen
Eine rein auf Steuerersparnis ausgelegte Strategie kann langfristig nachteilige Folgen für die persönliche Absicherung haben. Nur wer Lohn bezieht, zahlt in die AHV ein, baut BVG-Guthaben auf, erhält Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall und hat Anspruch auf Taggelder bei Erwerbsausfall.
Unternehmer:innen, die auf Dividenden setzen, verzichten nicht nur auf diese Absicherungen, sondern riskieren im Alter eine deutlich geringere Altersrente. Besonders bei selbstständigen Erwerbstätigen und Inhaber:innen von GmbHs/AGs sollte auch die Einbindung in die 2. und 3. Säule langfristig mitbedacht werden.
Was prüfen die Steuerbehörden?
Steuerbehörden tolerieren Dividendenstrategien nur, wenn ein angemessener Lohn ausgewiesen wird. Die Kriterien für die Lohnhöhe basieren auf:
- Marktvergleichen innerhalb derselben Branche
- Tätigkeitsumfang und Verantwortungsbereich
- Ausbildung und Erfahrung der Person
- Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens
Zudem verlangen Steuerverwaltungen eine saubere Dokumentation des Lohn- und Dividendenbezugs, insbesondere wenn mehrere Personen im Unternehmen tätig sind oder Familienangehörige mitarbeiten.
Nicht erlaubt ist es, übermässige Dividenden auszuschütten und gleichzeitig den Lohn künstlich zu tief anzusetzen. Solche Gestaltungen können rückwirkend korrigiert werden – mit entsprechenden Steuernachforderungen und möglichen Bussen.
Beratung und individuelle Analyse
Die Entscheidung Lohn oder Dividende ist hochindividuell und hängt nicht nur von steuerlichen Kennzahlen ab. Auch die familiäre Situation, der Versicherungsbedarf, das Alter, die private Vermögensplanung und die Vorsorgestrategie spielen eine wesentliche Rolle.
Eine fundierte Steuer- und Vorsorgeplanung ist unerlässlich, um eine nachhaltige Lösung zu finden. Die Zofingen Treuhand AG analysiert Ihre persönliche und unternehmerische Gesamtsituation und zeigt Ihnen auf, wie Sie die Vorteile von Lohn und Dividende optimal kombinieren, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Fazit
Die Frage «Lohn oder Dividende?» lässt sich nicht pauschal beantworten – sie erfordert eine ganzheitliche Betrachtung. Während Löhne eine solide Vorsorge und sozialen Schutz bieten, ermöglichen Dividenden eine steuerlich attraktive Gewinnverwendung. Die beste Lösung liegt meist in der Kombination beider Elemente – abgestimmt auf Ihre individuelle Lebens- und Unternehmenssituation.
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