Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Auf einen Blick — MWST-Sätze Schweiz 2026: 8,1% (Normal), 3,8% (Beherbergung), 2,6% (reduziert, z.B. Lebensmittel). MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Weltumsatz. Export: steuerfrei mit Vorsteuerabzugsrecht (Art. 23 MWSTG) — aber Exportnachweis ist Pflicht (e-dec Export). Import: MWST entweder beim BAZG zahlen oder via Verlagerungsverfahren in MWST-Abrechnung deklarieren (Ziffer 380) und sofort als Vorsteuer zurückfordern. Bezugssteuer (Reverse Charge): Bei Dienstleistungen aus dem Ausland schuldet der Schweizer Empfänger 8,1% MWST — MWST-Pflichtige deklarieren immer (Ziffer 381); Nicht-MWST-Pflichtige ab CHF 10'000/Jahr. Online-Pflicht für MWST-Abrechnung seit 1.1.2025. Abrechnung: 60 Tage nach Periode, Verzugszins 4,75% p.a.

1. MWST-Grundlagen Schweiz: Sätze, Pflicht, Methoden

Parameter

Details

Rechtsgrundlage

Normalsatz

8,1% (für die grosse Mehrheit der Waren und Dienstleistungen)

Art. 25 Abs. 1 MWSTG; in Kraft seit 1.1.2024

Sondersatz Beherbergung

3,8% (ausschliesslich für Übernachtungsleistungen)

Art. 25 Abs. 4 MWSTG; in Kraft seit 1.1.2024

Reduzierter Satz

2,6% (Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Medikamente, Tierfutter, Zeitungen)

Art. 25 Abs. 2 MWSTG; in Kraft seit 1.1.2024

MWST-Pflicht

Ab CHF 100'000 Weltumsatz (steuerbar + steuerbefreit) pro Jahr; Anmeldung innert 30 Tagen

Art. 10 MWSTG

Freiwillige Unterstellung

Möglich auch unter CHF 100'000 — sinnvoll bei hohen Vorsteuerbeträgen (Investitionen, Warenimporte)

Art. 11 MWSTG

Abrechnungsmethoden

Effektive Methode (MWST abzüglich Vorsteuer) oder Saldosteuersatzmethode (SSS, vereinfacht)

Art. 36/37 MWSTG

SSS-Voraussetzungen

Max. CHF 5'024'000 Umsatz inkl. MWST und max. CHF 108'000 Steuerschuld p.a.

Art. 37 MWSTG

Online-Pflicht Abrechnung

Obligatorisch seit 1.1.2025 via ESTV ePortal

Art. 65a MWSTG

Aufbewahrungsfrist

10 Jahre (20 Jahre bei Immobilien)

Art. 70 MWSTG

Quellen: ESTV estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer; MWST-Abrechnung Schweiz 2026 (pfeffersack.ch, tobill.ch, scalemetrics.ai)

2. MWST bei Export: Steuerbefreiung und Nachweispflicht (Art. 23 MWSTG)

Das Grundprinzip: Exporte sind steuerbefreit — aber nicht steuerausgenommen

Exportierte Waren und Dienstleistungen aus der Schweiz sind von der MWST befreit (sog. Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzugsrecht, «0%-Satz»). Das bedeutet:

  • Auf dem Exportgeschäft wird keine MWST in Rechnung gestellt
  • Der Vorsteuerabzug auf allen Vorumsätzen (Einkäufe, Betrieb) bleibt vollständig erhalten
  • Der Unterschied zur «Ausnahme» ist entscheidend: Bei ausgenommenen Leistungen entfällt auch der Vorsteuerabzug — bei steuerbefreiten Exporten nicht

Quellen: Art. 23 MWSTG; BAZG bazg.admin.ch; douana.ch; vidima.ch

Voraussetzungen: Wann ist ein Export steuerbefreit?

Voraussetzung

Beschreibung

Nachweis

Direkte Ausfuhr

Der Gegenstand muss physisch aus der Schweiz ausgeführt werden — durch den Lieferanten, den Abnehmer oder eine beauftragte Drittperson (z.B. Spediteur)

Zwingend

Bestimmungsland Ausland

Der Gegenstand wird in einen anderen Staat oder ein offenes Zolllager/Zollfreilager verbracht

Zwingend

Korrekte Rechnungsstellung

Rechnung ohne Schweizer MWST, mit explizitem Hinweis auf steuerfreie Ausfuhrlieferung

Pflicht

Exportdokumentation

Spezifische Ausfuhrdokumente (siehe unten)

Pflicht; fehlt Nachweis → nachträgliche Inlandversteuerung

Quellen: Art. 23 MWSTG; BAZG; douana.ch August 2025

Anerkannte Exportnachweise

Dokument

Beschreibung

Praxishinweis

e-dec Export (elektronisch)

Elektronische Ausfuhrveranlagungsverfügung mit digitaler Signatur — Standardnachweis für die grosse Mehrheit der Exporte

Goldstandard; immer bevorzugen

Zollamtlich gestempeltes Doppel

Nur für Rohtabak/Tabakfabrikate (Form. 11.44)

Spezialfall; irrelevant für die meisten KMU

Ausfuhrdokument im Reiseverkehr

Bei Reisenden mit Erstattungsanspruch (VAT Refund)

Relevant für Einzelhandel mit Touristen

Andere Beweismittel

Falls keines der oben genannten Dokumente vorliegt, können andere Beweismittel eingereicht werden; entscheidet die ESTV verbindlich

Risikoreich; auf zollamtliche Dokumente setzen

Quellen: BAZG; Art. 23 MWSTG; douana.ch

⚠ RISIKO: Fehlender Exportnachweis

Kann ein Unternehmen den Export nicht mit einem der anerkannten Dokumente nachweisen, müssen die Lieferungen nachträglich als Inlandumsätze mit 8,1% MWST versteuert werden. Das kann bei einer ESTV-Kontrolle zu erheblichen Nachforderungen führen. Exportdokumentation ist keine Formalität — sie ist die Grundlage für die Steuerbefreiung.

Dienstleistungsexporte: Ort der Leistungserbringung

Bei Dienstleistungen (nicht körperliche Waren) gilt das Empfängerortsprinzip: Die Leistung gilt als dort erbracht, wo der Empfänger seinen Sitz hat. Ein Schweizer Berater, der einen deutschen Kunden berät, erbringt die Leistung steuerlich in Deutschland — keine Schweizer MWST.

  • B2B-Dienstleistungen an ausländische Unternehmen: in der Regel steuerfrei mit Vorsteuerabzugsrecht — deklarieren in Ziffer 221 der MWST-Abrechnung
  • Ausnahmen: Leistungen an Liegenschaft im Ausland, Personenbeförderung — Ort der physischen Erbringung massgebend
  • Nachweis: Vertrag, Rechnung, Zahlungseingang aus dem Ausland aufbewahren

Quellen: Art. 8 MWSTG (Ort der Leistungserbringung); ESTV; tobill.ch

«Was ich bei KMU-Mandanten immer wieder sehe: Sie exportieren korrekt ohne MWST, aber ihre Buchhaltung trennt Exportumsätze nicht sauber von Inlandumsätzen. Bei der ESTV-Kontrolle kommen dann Fragen — und ohne klare Buchhaltungsstruktur wird die Beweislast schnell zum Problem. Exportumsätze konsequent in einem eigenen Konto erfassen und die e-dec-Verfügungen systematisch archivieren.»

— Philippe Bally, Leiter Steuerberatung, Zofingen Treuhand AG

3. MWST bei Import: Einfuhrsteuer und Verlagerungsverfahren

Grundregel: Einfuhrsteuer beim BAZG

Beim Import von Waren in die Schweiz erhebt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Einfuhrsteuer (Importsteuer). Bemessungsgrundlage ist der Zollwert inkl. Zoll und anderer Abgaben.

Aspekt

Details

Steuersatz

Je nach Warenart: 8,1% (Normal), 2,6% (Lebensmittel etc.), 3,8% (Beherbergungsmaterial)

Bemessungsgrundlage

Zollwert (Transaktionswert CIF) + Zoll + andere Abgaben

Wer zahlt?

Der Importeur (Anmelder) an das BAZG

Vorsteuerabzug

MWST-pflichtige Unternehmen können die bezahlte Importsteuer als Vorsteuer geltend machen — wenn die Waren für steuerbare Umsätze verwendet werden

Nachweis

Zollanmeldung als Beleg für den Vorsteuerabzug aufbewahren (10 Jahre)

Quellen: kmu.admin.ch; Art. 52 MWSTG (Einfuhrsteuer); BAZG

Verlagerungsverfahren: Keine Barzahlung beim BAZG nötig

MWST-pflichtige Unternehmen mit Jahresumsatz über CHF 100'000 können das Verlagerungsverfahren nutzen: Statt die Einfuhrsteuer beim BAZG zu zahlen, wird sie in der regulären MWST-Abrechnung deklariert und sofort wieder als Vorsteuer abgezogen.

Beispiel: Maschinenbauer importiert Bauteile aus Deutschland für CHF 50'000

Schritt

Normales Verfahren

Verlagerungsverfahren

Einfuhr

MWST CHF 4'050 an BAZG zahlen

Keine Zahlung an BAZG

MWST-Abrechnung

MWST CHF 4'050 in Ziffer 380 deklarieren

MWST CHF 4'050 in Ziffer 380 deklarieren

Vorsteuerabzug

CHF 4'050 in Ziffer 400 zurückfordern

CHF 4'050 in Ziffer 400 gleichzeitig abziehen

Netto-Liquiditätswirkung

Vorübergehende Vorfinanzierung der CHF 4'050

Sofort netto null — kein Liquiditätsabfluss

Vorteil

Bessere Liquidität; einfachere Abwicklung

Quellen: swiss-online-kurs.ch/mwst-2026; Art. 63 MWSTG (Verlagerungsverfahren); ESTV MWST-Info

«Das Verlagerungsverfahren ist für importierende KMU eines der nützlichsten MWST-Tools, das fast nie aktiv kommuniziert wird. Wer regelmässig Waren importiert, finanziert ohne dieses Verfahren die Importsteuer vor — manchmal über mehrere Wochen oder Monate. Bei einem Volumen von CHF 500'000 Importwert pro Jahr entspricht das einer vorübergehenden Bindung von CHF 40'500 Liquidität. Das lässt sich vermeiden.»

— Philippe Bally, Leiter Steuerberatung, Zofingen Treuhand AG

4. Bezugssteuer (Reverse Charge): digitale Dienste und ausländische Dienstleister

Was ist die Bezugssteuer?

Die Bezugssteuer ist die Schweizer Entsprechung des EU-Reverse-Charge-Mechanismus. Sie stellt sicher, dass ausländische Unternehmen, die in der Schweiz nicht für die MWST registriert sind, steuerlich nicht bevorzugt werden gegenüber Schweizer Anbietern. Der Empfänger der Leistung in der Schweiz übernimmt die Deklarationspflicht.

Quellen: Art. 45 MWSTG; ESTV estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuerpflicht/mwst-bezugsteuer

Wann fällt Bezugssteuer an?

Bedingung

Details

Beispiele

Ausländischer Anbieter nicht in CH-MWST-Register

Anbieter hat keine Schweizer MWST-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx MWST)

Deutsches Softwarehaus, US-Consultant, indische IT-Firma

Leistung nach Empfängerortsprinzip

Gilt für Beratung, IT, Marketing, Anwälte, Werbung, SaaS, Telekommunikation, Cloud

Google Ads, Adobe CC, Rechtsberatung DE, GitHub Copilot

Wer muss deklarieren?

MWST-pflichtige Unternehmen: immer (jeder Betrag). Nicht-MWST-pflichtige: ab CHF 10'000 Dienstleistungsbezug/Jahr

KMU unter CHF 100'000 Umsatz aber > CHF 10'000 Auslandsleistungen

Steuersatz

8,1% auf den Nettobetrag der Leistung (in CHF)

EUR 5'000 × 1,10 CHF = CHF 5'500 × 8,1% = CHF 445,50

Deklaration

Ziffer 381 in der MWST-Abrechnung

Zusammen mit normaler MWST-Abrechnung

Quellen: Art. 45 MWSTG; Art. 45 Abs. 2 MWSTG; ESTV Bezugsteuer; alpinum-accounting.ch; pfeffersack.ch; weka.ch

Das Nullsummenspiel — und wann es eine echte Kostenlast wird

Konstellation

Bezugssteuer deklarieren?

Als Vorsteuer abziehbar?

Netto-Effekt

MWST-pflichtiges Unternehmen, effektive Methode

Ja — Ziffer 381

Ja — Ziffer 400 gleichzeitig

Null: Nullsummenspiel für das Unternehmen

MWST-pflichtiges Unternehmen, Saldosteuersatz

Ja — Ziffer 381

Nein — kein Vorsteuerabzug bei SSS

Echte Kostenlast: 8,1% auf bezogene Auslandsleistungen

Nicht-MWST-pflichtig, < CHF 10'000/Jahr

Nein

Keine Pflicht, kein Effekt

Nicht-MWST-pflichtig, > CHF 10'000/Jahr

Ja — separate Bezugsteuerabrechnung

Nein — mangels MWST-Pflicht

Echte Kostenlast: Bezugsteuer auf allen Auslandsleistungen des Jahres

Quellen: Art. 45 MWSTG; weka.ch Bezugsteuer; alpinum-accounting.ch; pfeffersack.ch; tretor.ch

💡 TIPP: Prüfen ob ausländischer Anbieter CH-registriert ist

Viele grosse ausländische Anbieter (Adobe, Microsoft, Google, Zoom, Slack etc.) haben sich für die Schweizer MWST registriert und weisen Schweizer MWST auf ihren Rechnungen aus. Ist eine Schweizer UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx MWST) auf der Rechnung angegeben: keine Bezugssteuer nötig. Prüfung: UID-Register auf uid.admin.ch.

5. MWST und digitale Leistungen: B2B vs. B2C — wer zahlt was?

Digitale und elektronische Leistungen (SaaS, Cloud, Streaming, Apps, Downloads, KI-Tools) haben eine besondere MWST-Logik. Die steuerlichen Pflichten hängen davon ab, wer der Empfänger ist.

Konstellation

Leistungsort

Wer schuldet MWST?

Praktische Folge

Schweizer Unternehmen A verkauft SaaS an ausländisches Unternehmen B

Empfangsort: Sitz von B (Ausland)

In der Regel keine CH-MWST — Leistung steuerfrei mit Vorsteuerabzugsrecht

Rechnung ohne CH-MWST; Ziffer 221 deklarieren

Schweizer Unternehmen A kauft SaaS von ausländischem Anbieter (nicht CH-registriert)

Empfangsort: Schweiz (Sitz von A)

A schuldet Bezugssteuer 8,1% auf den Betrag

Ziffer 381 deklarieren; bei effektiver Methode Ziffer 400 gegenbuchen

Ausländischer Anbieter verkauft SaaS an Schweizer Privatkunde (B2C)

Empfangsort: Schweiz (Wohnsitz Privatkunde)

Ausländischer Anbieter muss sich in CH registrieren (wenn > CHF 100'000 Weltumsatz) und CH-MWST abführen

Ausländischer Anbieter braucht Schweizer Fiskalvertreter

Schweizer Unternehmen A verkauft Softwarelizenz an Endkonsumenten in DE

Empfangsort: Deutschland

Keine CH-MWST; ggf. deutsche Registrierungspflicht prüfen

Im Ausland prüfen ob Registrierungspflicht entsteht

Quellen: Art. 8 MWSTG (Ort der Leistungserbringung); Art. 10 MWSTG; RSM Global Oktober 2025; ESTV Ausländische Unternehmen; startupschwiiz.ch

Typische digitale Leistungen, die dem Empfängerortsprinzip unterliegen und damit Bezugssteuer auslösen können, wenn vom ausländischen Anbieter nicht CH-MWST-registriert:

Dienst

Bezugssteuer?

Hinweis

Google Ads, LinkedIn Ads, Meta Ads

Ja — wenn Anbieter keine CH-MWST-Nummer

Viele Plattformen haben sich inzwischen in CH registriert

Adobe Creative Cloud, Microsoft 365

Nein — Adobe und Microsoft CH-registriert, MWST auf Rechnung ausgewiesen

CHE-Nummer auf Rechnung prüfen

AWS, Azure, Google Cloud

Teilweise — je nach Rechnungssteller und Region

Rechnungen auf CHE-Nummer prüfen

Slack, Zoom, Notion

Ja/Nein je nach Version — kleinere Anbieter oft nicht CH-registriert

Rechnungen prüfen

Freiberufler aus DE/AT/FR (Übersetzung, Design, Programmierung)

Ja — typischerweise nicht CH-registriert

Schwellenwert CHF 10'000 für Nicht-MWST-Pflichtige beachten

GitHub Copilot, OpenAI API

Auf CH-MWST-Nummer prüfen — Registrierungsstatus kann sich ändern

Stand regelmässig neu prüfen

Quellen: pfeffersack.ch Bezugsteuer; startupschwiiz.ch MWST 2026; uid.admin.ch (CHE-Nummernprüfung)

6. Online-Plattformen: neue MWST-Pflicht ab 2026

Ab 2026 gilt in der Schweiz eine neue Regelung für Online-Marktplätze (Plattformen):

Wer

Neue Pflicht ab 2026

Konsequenz

Online-Marktplatz/Plattform (z.B. Airbnb, Etsy, Online-Marktplatz)

Muss MWST für über sie abgewickelte Verkäufe erheben und abführen — auch wenn der Verkäufer unter der CHF 100'000-Schwelle liegt

Plattform wird zum Steuerverantwortlichen für B2C-Transaktionen

Verkäufer über Plattform

Plattform übernimmt MWST-Erhebung; Verkäufer erhält Nettoerlös

Preise und Provisionen prüfen — MWST-Einbehalt beeinflusst Nettoerlös

Direktverkäufer (ohne Plattform)

Keine Änderung — bisherige MWST-Regeln gelten weiter

Unverändert

Quellen: scalemetrics.ai MWST Compliance Schweiz 2026; ESTV

7. Vorsteuerabzug: Grundsätze und Grenzen

Der Vorsteuerabzug ist der Kernmechanismus des MWST-Systems: Die von Lieferanten in Rechnung gestellte MWST (Vorsteuer) kann mit der selbst geschuldeten MWST verrechnet werden.

Voraussetzung

Beschreibung

Achtung

MWST-Registrierung

Nur registrierte Steuerpflichtige können Vorsteuern abziehen

Nicht-Registrierte zahlen Vorsteuer permanent

Verwendung für steuerbare Leistungen

Vorsteuer nur abziehbar, soweit der Eingangsumsatz für steuerbare Ausgangsumsätze verwendet wird

Gemischte Verwendung → anteilige Kürzung (Art. 30 MWSTG)

Gültige Rechnung

Rechnung muss MWST-Pflichtangaben erfüllen (Art. 26 MWSTG): UID, Satz, Betrag

Ohne gültige Rechnung kein Vorsteuerabzug

Aufbewahrung

Belege 10 Jahre aufbewahren (Art. 70 MWSTG)

Fehlende Belege bei ESTV-Kontrolle → Abzug verweigert

Kein Abzug bei

Privataufwand; steuerausgenommene Leistungen (Art. 21 MWSTG); Bewirtungskosten (teilweise)

Art. 29 MWSTG; Bewirtung: 50% abziehbar

Quellen: Art. 28–30 MWSTG; ESTV; scalemetrics.ai

Vorsteuerkorrektur bei gemischter Verwendung (Art. 30 MWSTG)

Wer sowohl steuerbare als auch steuerausgenommene Leistungen erbringt (z.B. ein IT-Unternehmen, das auch Bildungsleistungen anbietet), muss die Vorsteuer anteilig kürzen. Die ESTV akzeptiert drei Methoden:

  • Direkte Zuordnung: jede Vorsteuer direkt dem steuerbaren oder ausgenommenen Bereich zuordnen (genaueste Methode)
  • Umsatzschlüssel: Vorsteuer proportional zum Verhältnis steuerbarer zu gesamten Umsätzen aufteilen
  • Nutzungsschlüssel: Vorsteuer nach tatsächlicher Nutzung aufteilen (z.B. Bürofläche)

Quellen: Art. 30 MWSTG; ESTV; scalemetrics.ai MWST Compliance Schweiz

8. Rechnungsstellung: Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTG

Nur eine Rechnung mit allen Pflichtangaben berechtigt den Empfänger zum Vorsteuerabzug.

Pflichtangabe

Details

Ausnahme

Name und Adresse des Leistungserbringers

Vollständige Firma und Adresse

UID-Nummer (MWST-Nummer)

Format CHE-xxx.xxx.xxx MWST

Name und Adresse des Leistungsempfängers

Bei B2B zwingend für Vorsteuerabzug

Vereinfachte Rechnung bis CHF 400 inkl. MWST: Empfänger nicht nötig

Datum

Rechnungsdatum und ggf. Leistungsdatum falls abweichend

Beschreibung der Leistung

Art, Menge, Preis der Leistung

Steuerbetrag je Satz

MWST-Satz und MWST-Betrag separat ausgewiesen

Entgelt nach Steuersätzen

Nettobetrag je MWST-Satz getrennt aufführen

Unberechtigter Steuerausweis

Wer MWST ausweist, ohne registriert zu sein, schuldet den Betrag dennoch der ESTV

Art. 27 Abs. 1 MWSTG

Quellen: Art. 26 MWSTG; Art. 27 MWSTG; Art. 57 MWSTV (vereinfachte Rechnung bis CHF 400); swiss-online-kurs.ch

9. MWST-Abrechnungsfristen und Verzugsfolgen

Abrechnungsfrequenz

Fälligkeit (60 Tage nach Periode)

Fälligkeit konkret

Quartal 1 (Jan–März)

60 Tage nach 31. März

30. Mai

Quartal 2 (Apr–Jun)

60 Tage nach 30. Juni

30. August

Quartal 3 (Jul–Sep)

60 Tage nach 30. September

30. November

Quartal 4 (Okt–Dez)

60 Tage nach 31. Dezember

28./29. Februar (Folgejahr)

Semester 1 (Jan–Jun)

60 Tage nach 30. Juni

30. August

Semester 2 (Jul–Dez)

60 Tage nach 31. Dezember

28./29. Februar

Jahresabrechnung

60 Tage nach 31. Dezember

28./29. Februar

Quellen: Art. 71 MWSTG; mbuchhaltung.ch; tobill.ch

⚠ VERZUGSFOLGEN 2026

Verzugszins: 4,75% pro Jahr auf ausstehende Beträge (Stand 2026 — wird jährlich angepasst). Der Zins läuft ab dem 61. Tag nach Quartalsende.

Verspätete Einreichung: 5% Zuschlag pro Quartal Verspätung auf der geschuldeten MWST (ESTV-Praxis).

Ermessenseinschätzung (Art. 79 MWSTG): Fehlen Aufzeichnungen oder sind sie offensichtlich falsch, schätzt die ESTV nach Ermessen ein — in der Regel höher als die tatsächliche Steuerschuld.

Quellen: tobill.ch April 2026; startupschwiiz.ch Mai 2026; Art. 71/79 MWSTG

10. Praxisbeispiele

Beispiel 1: IT-Dienstleister exportiert Softwareentwicklung nach Deutschland

Ausgangslage: Schweizer GmbH (MWST-pflichtig) entwickelt Software für einen deutschen Kunden.

Position

Betrag

MWST-Behandlung

Rechnung an deutschen Kunden

CHF 40'000

Steuerfrei (Art. 23 MWSTG / Empfängerortsprinzip) — keine CH-MWST auf Rechnung

Büromaterial-Einkäufe CH

CHF 2'000 + CHF 162 MWST

Vorsteuer CHF 162 voll abziehbar (steuerbare Verwendung)

Laptop-Kauf CH

CHF 2'500 + CHF 202.50 MWST

Vorsteuer CHF 202.50 abziehbar

Netto MWST-Abrechnung

CHF 0 − CHF 364.50 = CHF −364.50

MWST-Guthaben gegenüber ESTV (Rückerstattung)

Resultat: Trotz steuerfreiem Export bleibt das volle Vorsteuerabzugsrecht. Exportumsätze werden in Ziffer 221 deklariert.

Beispiel 2: KMU bezieht Google Ads aus USA — Bezugssteuer

Ausgangslage: Schweizer GmbH (MWST-pflichtig, effektive Methode) schaltet CHF 8'000 Google Ads pro Jahr. Google Switzerland hat CH-MWST-Nummer → keine Bezugssteuer. Zusätzlich beauftragt das Unternehmen einen deutschen Freelancer für CHF 5'000 (keine CH-MWST-Nummer).

Position

Betrag

MWST-Behandlung

Google Ads (CH-registriert)

CHF 8'000 inkl. 8,1% MWST = ca. CHF 648 MWST

Vorsteuer CHF 648 abziehbar; keine Bezugssteuer

Deutscher Freelancer (nicht CH-registriert)

CHF 5'000 netto

Bezugssteuer: CHF 5'000 × 8,1% = CHF 405; Ziffer 381

Vorsteuerabzug Bezugssteuer

CHF 405

Ziffer 400 (effektive Methode) — Nullsummenspiel

Netto-Mehrbelastung Bezugssteuer

CHF 0

Kein Effekt auf Kosten bei effektiver Methode

Wichtig: Wäre das Unternehmen auf Saldosteuersatz: Bezugssteuer CHF 405 = echte Kostenlast, kein Vorsteuerabzug möglich.

Beispiel 3: Nicht-MWST-pflichtiges Start-Up und die Bezugssteuer

Ausgangslage: Start-Up mit CHF 80'000 Jahresumsatz (nicht MWST-pflichtig). Bezieht folgende ausländische Dienstleistungen:

Dienst

Betrag

CH-registriert?

Webentwicklung (ukrainische Agentur)

CHF 6'000

Nein

SEO-Tool (ausländisch)

CHF 1'200

Nein

Rechtsberatung (deutsches Büro)

CHF 3'500

Nein

Total Auslandsleistungen

CHF 10'700

Alle: nicht registriert

Resultat: CHF 10'700 > CHF 10'000 Schwellenwert → Bezugssteuerpflicht! Start-Up muss sich für Bezugssteuer anmelden und CHF 10'700 × 8,1% = CHF 866.70 abrechnen. Kein Vorsteuerabzug, da nicht MWST-pflichtig → echte Kostenlast.

Tipp: Freiwillige MWST-Unterstellung prüfen, wenn hohe Auslandsleistungen und/oder Vorsteuerbelastung aus CH-Einkäufen.

Quellen: Art. 45 Abs. 2 MWSTG; alpinum-accounting.ch; pfeffersack.ch

11. Key Takeaways

✓ KEY TAKEAWAYS

✓ MWST-Sätze 2026: 8,1% Normal / 3,8% Beherbergung / 2,6% reduziert. Pflicht ab CHF 100'000 Weltumsatz, Anmeldung innert 30 Tagen (Art. 10 MWSTG).

✓ Export steuerfrei (0%) nach Art. 23 MWSTG — aber Exportnachweis (e-dec Export) ist Pflicht. Ohne Nachweis → nachträgliche Inlandversteuerung mit 8,1%.

✓ Verlagerungsverfahren beim Import: statt BAZG-Barzahlung direkte Deklaration in MWST-Abrechnung (Ziffer 380) mit sofortigem Vorsteuerabzug → Liquiditätsvorteil.

✓ Bezugssteuer (Reverse Charge, Art. 45 MWSTG): Bei Dienstleistungen nicht-CH-registrierter ausländischer Anbieter schuldet der Schweizer Empfänger 8,1%. Nicht-MWST-Pflichtige: ab CHF 10'000/Jahr. Bei SSS: echte Kostenbelastung.

✓ Digitale Leistungen B2C: Ausländische Anbieter > CHF 100'000 Weltumsatz müssen sich in CH registrieren und Schweizer MWST erheben. Plattformen: neu MWST-pflichtig für Drittverkäufe ab 2026.

✓ Fristen: 60 Tage nach Periode, Online-Pflicht seit 1.1.2025. Verzugszins 4,75% p.a. (2026). Konsequente Fristwahrung ist der günstigste MWST-Optimierungsschritt.

12. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich auf Rechnungen an ausländische Kunden Schweizer MWST in Rechnung stellen?

Für Waren: Nein, wenn die direkte Ausfuhr nachgewiesen wird (Art. 23 MWSTG, Steuerbefreiung). Für Dienstleistungen: Ebenfalls nein, wenn der Empfänger seinen Sitz im Ausland hat und es sich um eine Leistung nach dem Empfängerortsprinzip handelt. In beiden Fällen bleibt das volle Vorsteuerabzugsrecht auf Eingangsleistungen erhalten. Wichtig: Der Exportnachweis (e-dec Export für Waren) muss archiviert werden.

Quellen: Art. 23 MWSTG; Art. 8 MWSTG; BAZG

Was ist die Bezugssteuer und wann muss ich sie deklarieren?

Die Bezugssteuer ist die Schweizer MWST, die der inländische Empfänger anstelle des ausländischen Anbieters deklariert (Reverse Charge). Sie fällt an, wenn ein nicht in der Schweizer MWST registriertes ausländisches Unternehmen Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip erbringt. MWST-pflichtige Unternehmen: deklarieren immer (Ziffer 381), unabhängig vom Betrag. Nicht-MWST-pflichtige: ab CHF 10'000 Dienstleistungsbezug pro Jahr.

Quellen: Art. 45 MWSTG; ESTV Bezugsteuer; pfeffersack.ch; alpinum-accounting.ch

Ist die Bezugssteuer eine echte Kostenlast?

Für MWST-pflichtige Unternehmen mit effektiver Methode: Nein — die Bezugssteuer wird in Ziffer 381 deklariert und sofort in Ziffer 400 als Vorsteuer zurückgefordert. Netto-Effekt: null. Für Unternehmen mit Saldosteuersatz: Ja — kein Vorsteuerabzug möglich, daher echte Kostenlast. Für nicht-MWST-pflichtige Unternehmen (über CHF 10'000 Grenze): Ja — echte Kostenlast, da kein Vorsteuerabzug.

Quellen: weka.ch; alpinum-accounting.ch; pfeffersack.ch

Welche Dokumente brauche ich für den Exportnachweis?

Der Standardnachweis für Warenexporte ist die elektronische Ausfuhrveranlagungsverfügung (e-dec Export) mit digitaler Signatur. Diese wird beim Zoll beim Exportvorgang erstellt und archiviert. Fehlt dieses Dokument, können andere Beweismittel eingereicht werden — allerdings entscheidet die ESTV verbindlich, ob diese anerkannt werden. Ohne gültigen Nachweis: nachträgliche Inlandversteuerung mit 8,1%.

Quellen: BAZG; Art. 23 MWSTG; douana.ch

Muss ich als kleines Unternehmen unter CHF 100'000 Umsatz Bezugssteuer zahlen?

Nur wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres mehr als CHF 10'000 an Dienstleistungen von nicht in der Schweizer MWST registrierten ausländischen Anbietern beziehen. In diesem Fall entsteht eine separate Bezugssteuerpflicht. Der Satz beträgt 8,1% auf den gesamten Jahresbetrag der bezogenen Leistungen (nicht nur auf den Betrag über CHF 10'000 — ist die Grenze überschritten, wird die Steuer auf den gesamten Betrag fällig). Da keine Vorsteuererstattung möglich ist, ist das eine echte Kostenlast.

Quellen: Art. 45 Abs. 2 MWSTG; ESTV; alpinum-accounting.ch

Bis wann muss ich die MWST-Abrechnung einreichen?

Die Abrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode bei der ESTV eingereicht und der geschuldete Betrag bezahlt sein. Seit dem 1.1.2025 gilt Online-Pflicht via ESTV ePortal. Verspätungen führen zu Verzugszinsen (4,75% p.a., Stand 2026) und können zur Ermessenseinschätzung führen.

Quellen: Art. 71 MWSTG; Art. 65a MWSTG; tobill.ch; mbuchhaltung.ch

13. Fazit

FAZIT

Die MWST im internationalen Handel ist für Schweizer KMU deutlich komplexer als die reine Inlands-MWST. Drei kritische Bereiche, bei denen Fehler teuer werden: fehlender Exportnachweis führt zur nachträglichen Versteuerung; vergessene Bezugssteuer auf Auslandsdienstleistungen führt zu Nachforderungen; falsche Vorsteuerkorrektur bei gemischter Verwendung wird bei ESTV-Kontrollen häufig beanstandet.

Wer Exporte, Importe und Digitalleistungen mit einer sauberen Buchführungsstruktur und konsequentem Belegwesen abwickelt, kann die MWST im internationalen Geschäft vollständig neutral halten — und häufig sogar Rückerstattungen generieren.

Verwandter Artikel: Indirekte Steuern für Unternehmen in der Schweiz → zofingen-treuhand.ch/indirekte-steuern-unternehmen-schweiz/

Quellen

Stand: Juni 2026. Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen, verifizierten Quellen.

[1] ESTV. Mehrwertsteuer – alle Grundlagen, Sätze, Anmeldung, Abrechnung, Online-Portal. estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer — Stand Mai 2026.

[2] Art. 23 MWSTG. Steuerbefreite Ausfuhrlieferungen – Voraussetzungen, Nachweispflicht. fedlex.admin.ch — Stand 2024.

[3] Art. 45 MWSTG. Bezugssteuer – Steuerpflicht bei Dienstleistungsbezug aus dem Ausland. fedlex.admin.ch — Stand 2024.

[4] Art. 63 MWSTG. Verlagerungsverfahren – Einfuhrsteuer in MWST-Abrechnung. fedlex.admin.ch — Stand 2024.

[5] Art. 8 MWSTG. Ort der Leistungserbringung – Empfängerortsprinzip. fedlex.admin.ch — Stand 2024.

[6] Art. 10/11 MWSTG. MWST-Pflicht CHF 100'000 Weltumsatz; freiwillige Unterstellung. fedlex.admin.ch — Stand 2024.

[7] BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit). Steuerbefreite Ausfuhrlieferung, e-dec Export, Exportnachweise. bazg.admin.ch — Stand 2025.

[8] ESTV. Steuerpflicht ausländischer Unternehmen – Schwellenwert CHF 100'000, Fiskalvertreter. estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuerpflicht/mwst-auslaendische-unternehmen — Stand Mai 2026.

[9] ESTV. Bezugssteuer – Steuerpflicht, CHF 10'000 Grenze, Deklaration. estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuerpflicht/mwst-bezugsteuer — Stand Mai 2026.

[10] douana.ch. Mehrwertsteuer bei Ausfuhr – Steuerbefreiung, Nachweispflicht, Art. 23 MWSTG. douana.ch — Stand August 2025.

[11] alpinum-accounting.ch. Bezugsteuer Schweiz – Praxisbeispiele, CHF 10'000 Schwelle, Deklaration. alpinum-accounting.ch — Stand Oktober 2025.

[12] scalemetrics.ai. MWST Compliance Schweiz 2026 – Verzugszins 4%, Plattformen-Neuregelung 2026. scalemetrics.ai — Stand Juni 2026.

[13] startupschwiiz.ch. MWST Schweiz 2026 – Bezugssteuer, Fristen, Verzugszins 4,5%. startupschwiiz.ch — Stand Mai 2026.

[14] tobill.ch. MWST-Abrechnung Schweiz Praxisleitfaden – 60-Tage-Frist, Verlagerungsverfahren, Ziffer 380. tobill.ch — Stand April 2026.

[15] pfeffersack.ch. Bezugsteuer Schweiz einfach erklärt – Beispiele, Deklaration Ziffer 381. pfeffersack.ch — Stand Februar 2026.

[16] RSM Global Switzerland. Ausländische Anbieter digitaler Leistungen – B2C Registrierungspflicht, B2B Bezugssteuer. rsm.global/switzerland — Stand Oktober 2025.

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