Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Auf einen Blick — KMU im Kanton Aargau können nachhaltige Investitionen steuerlich geltend machen und gleichzeitig von kantonalen Förderbeiträgen profitieren. Beispiel Wärmepumpe: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe wird mit CHF 3'000 plus CHF 60 pro kWth gefördert (Förderprogramm Kanton Aargau, Version 01.05.2026). Die Investitionskosten abzüglich Förderbeitrag sind als Liegenschaftsunterhalt steuerlich abzugsfähig. Der Gesamtsteuerfuss im Kanton Aargau beträgt ab 2026 159 Prozent. Entscheidend: Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.

1. Warum sich nachhaltige Investitionen für Aargauer KMU doppelt lohnen

Zahlen Sie mehr Steuern, als Sie müssten – nur weil in Ihrem Betrieb noch eine fossile Heizung läuft?

Diese Frage stellen wir in der Beratungspraxis regelmässig. Die Antwort überrascht viele KMU-Inhaber: Nachhaltige Investitionen sind im Kanton Aargau nicht nur förderbar – sie sind gleichzeitig steuerlich abzugsfähig. Das bedeutet konkret eine Doppelwirkung: Förderbeitrag vom Kanton plus Steuerersparnis auf die verbleibende Nettoinvestition.

Der Kanton Aargau hat per 1. Mai 2026 sein Förderprogramm Energie aktualisiert. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Energiesparmassnahmen bleibt im Kanton Aargau erhalten – der Regierungsrat hat im April 2026 eine entsprechende Gesetzesrevision angestossen, die diese Abzüge mindestens bis 2050 sichert (Quelle: Aargauer Zeitung, 6. April 2026).

In diesem Leitfaden finden Sie die aktuellen Förderbeiträge (Förderprogramm Kanton Aargau, Version 01.05.2026), die steuerliche Logik dahinter und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die optimale Planung.

2. Was ist steuerlich abzugsfähig – und wie funktioniert das Nettoprinzip?

Im Kanton Aargau werden Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den werterhaltenden Unterhaltskosten gleichgestellt. Das bedeutet: Sie mindern den steuerbaren Gewinn respektive das steuerbare Einkommen im Jahr der Investition.

Hinweis für KMU: Bei gebäudebezogenen Investitionen hängt die steuerliche Behandlung auch davon ab, wer Eigentümer der Geschäftsliegenschaft ist. Viele KMU halten ihre Betriebsimmobilie über eine separate Immobiliengesellschaft. Betriebliche Energieeffizienzmassnahmen und Beratungsangebote können dagegen unabhängig von der Eigentümerstruktur relevant sein.

Das Nettoprinzip – neu ab 2026

Eine wichtige Neuerung betrifft Photovoltaikanlagen: Bis Ende 2025 galt das Bruttoprinzip – die gesamte Vergütung für eingespeisten Strom musste als Einkommen versteuert werden, ohne Abzug der eigenen Strombezugskosten.

Ab 2026 gilt das Nettoprinzip: Die Kosten für den eigenen Strombezug vom Netz dürfen von den Einnahmen aus der Einspeisung abgezogen werden. Besteuert wird nur noch der effektive Überschuss.

Quelle: Kanton Aargau, Abteilung Energie, ag.ch/de/themen/umwelt-natur/energie/foerderung, Stand Mai 2026

Wie die Abzugslogik funktioniert: ein Rechenbeispiel

Wer eine Wärmepumpe für CHF 35'000 installiert und dafür einen kantonalen Förderbeitrag von CHF 6'000 erhält, macht steuerlich nicht CHF 35'000 geltend – sondern nur noch CHF 29'000 (Nettoinvestition nach Förderbeitragsabzug). Dieser Betrag mindert den steuerbaren Gewinn oder das steuerbare Einkommen im Investitionsjahr.

Je nach Einkommen und Gemeinde kann das mehrere Tausend Franken Steuerersparnis bedeuten. Der Gesamtsteuerfuss im Kanton Aargau beträgt ab 2026 159 Prozent (Kanton + Gemeinde + Bund kombiniert).

Quellen: Kanton Aargau, Steuerberechnung, ag.ch/steuern, Stand Juni 2026; runer-solar.ch, Steuerabzüge für Photovoltaik Kanton Aargau 2026

«Was viele KMU nicht auf dem Radar haben: Förderbeitrag und Steuerabzug wirken zusammen, nicht alternativ. Der Förderbeitrag wird von der Investition abgezogen – und nur der verbleibende Eigenanteil mindert dann den steuerbaren Gewinn. Das klingt technisch, macht in der Praxis aber schnell mehrere Tausend Franken aus.»

— Philippe Bally, Leiter Steuerberatung, Zofingen Treuhand AG

Praxisbeispiel: KMU mit separat gehaltener Geschäftsliegenschaft

Situation: Ein Dienstleistungsunternehmen mit rund 15 Mitarbeitenden im Kanton Aargau nutzt eine Geschäftsliegenschaft, die von einer separaten Immobiliengesellschaft gehalten wird. Die Immobiliengesellschaft ersetzt die veraltete Gasheizung durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit 20 kWth.

Investitionskosten: CHF 42'000 (inkl. Erdwärmesonde und Installation)

Kantonaler Förderbeitrag: CHF 6'000 + (20 × CHF 180) = CHF 9'600

Steuerlich relevante Nettoinvestition: CHF 42'000 − CHF 9'600 = CHF 32'400

Steuerersparnis: ca. CHF 4'500–5'500 abhängig von der konkreten steuerlichen Situation der Immobiliengesellschaft

Gesamtvorteil: CHF 9'600 Förderung + ca. CHF 5'000 Steuerersparnis = rund CHF 14'600 zurück von einer Investition von CHF 42'000.

Anonymisiertes Beispiel zur Illustration. Individuelle Ergebnisse hängen von der konkreten Eigentums- und Steuersituation, der steuerlichen Behandlung der Investition sowie der konkreten Anlageleistung ab.

3. Kantonale Förderbeiträge 2026 – konkrete Beträge im Überblick

Das folgende Tableau zeigt die wichtigsten Förderbeiträge aus dem Förderprogramm Kanton Aargau (Version 01.05.2026, Departement BVU, Abteilung Energie) sowie die steuerliche Einordnung:

Massnahme

Kantonaler Förderbeitrag (ab 01.05.2026)

Steuerliche Behandlung

Priorität für KMU

Luft/Wasser-Wärmepumpe (bis 70 kW)

CHF 3'000 + CHF 60/kWth

Nettoinvestition als Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig

Hoch

Sole/Wasser-Wärmepumpe (bis 70 kW)

CHF 6'000 + CHF 180/kWth

Nettoinvestition als Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig

Hoch

Wärmedämmung Fassade (U ≤ 0.20)

CHF 60/m²

Abzugsfähig als Unterhalt

Mittel–Hoch

Wärmedämmung Dach/Boden (U ≤ 0.20)

CHF 40/m²

Abzugsfähig als Unterhalt

Mittel

Solarkollektoren (bis 70 kW thermisch)

CHF 1'200 + CHF 500/kWth

Abzugsfähig als Unterhalt

Mittel

Holzheizung automatisch (bis 70 kW)

CHF 3'000 + CHF 50/kWth

Abzugsfähig als Unterhalt

Mittel

KMU-Energieberatung Industrie/Gewerbe

CHF 450 Förderbeitrag Kanton

Beratungskosten abzugsfähig (bei Umsetzung)

Einstieg

Minergie-Zertifizierung Nicht-Wohnbau

CHF 40/m² EBF

Abzugsfähig

Langfristig

Quelle: Förderprogramm Kanton Aargau, Version 01.05.2026, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie, Aarau. Vollständiges PDF: ag.ch/media/kanton-aargau/bvu/energie/foerderungen/foerderprogramm-2026.pdf

AEW Naturemade Ökofonds – zusätzliche Förderung

Neben den kantonalen Förderbeiträgen bietet die AEW Energie AG für Aargauer Unternehmenskunden zusätzliche Förderbeiträge aus dem AEW naturemade Ökofonds an. Dieser speist sich aus 0.7 Rappen pro verkaufter Kilowattstunde naturemade-zertifiziertem Strom. Projekte können direkt bei der AEW eingereicht werden.

Quelle: AEW Energie AG, aew.ch, Energieförderprogramm Kanton Aargau, Stand 2026

Bundesebene: Gebäudeprogramm und Pronovo

  • Bundesgebäudeprogramm (www.dasgebäudeprogramm.ch): Koordiniert Bundes- und Kantonsförderung für Wärmepumpen, Gebäudehülle, Holzheizungen, Solarkollektor en. Gesuch ebenfalls vor Baubeginn.
  • Pronovo AG: Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (EVA). Fördersätze werden jährlich angepasst – aktuellen Fördersatz vor Planungsbeginn prüfen unter pronovo.ch.
  • Energie Schweiz (PEIK): Für KMU mit Energiekosten zwischen CHF 20'000 und CHF 300'000 – spezielle Beratungsförderung mit anderen Ansätzen als die Standardberatung.

Quellen: dasgebäudeprogramm.ch; pronovo.ch; energieschweiz.ch – alle Stand 2026

4. Energieeffizienz vs. Emissionsreduktion – was lohnt sich steuerlich mehr?

KMU stellen uns häufig die Frage: Soll ich zuerst in Energieeffizienz oder in Emissionsreduktion investieren? Aus steuerlicher und fördertechnischer Sicht gibt es eine klare Antwort:

Kriterium

Energieeffizienz (Wärmepumpe, Solar, Dämmung)

Emissionsreduktion (Abgasfilter, E-Fuhrpark)

Kantonale Förderung

Explizit gefördert – konkrete Beträge im Förderprogramm 2026

Nicht direkt im kantonalen Förderprogramm enthalten

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Als Liegenschaftsunterhalt anerkannt (Energiestrategie 2050)

Je nach Massnahme als Betriebsaufwand oder Abschreibung

PEIK-Förderung (KMU)

Ja – für Energieeffizienzmassnahmen im Betrieb

Indirekt (z.B. Druckluft, Motoroptimierung)

Betriebskostensenkung

Direkt und messbar (Energieeinsparung)

Indirekt (Regulierungsrisiken, CO2-Abgabe)

Empfehlung

Priorität 1 – höchste Hebelwirkung Förderung + Steuer

Sinnvoll nach Energiemassnahmen oder bei konkreter Regulierungspflicht

Fazit: Energieeffizienzmassnahmen – vor allem Heizungsersatz und Gebäudehülle – haben im Kanton Aargau die höchste kombinierte Hebelwirkung aus kantonaler Förderung, Bundesförderung und steuerlichem Abzug. Sie sollten als erstes angegangen werden.

5. Schritt für Schritt: Nachhaltige Investition steuerlich optimal planen

  1. Massnahme und Förderfähigkeit prüfen: Welche Investition kommt für das kantonale Förderprogramm in Frage? Prüfen Sie die Fördertabelle oben oder kontaktieren Sie die energieberatungAARGAU kostenlos: 062 835 45 40 (Mo–Fr, 08:30–12:00 und 13:30–16:30 Uhr).
  2. Fördergesuch vor Baubeginn einreichen: Gesuch über www.dasgebäudeprogramm.ch (Bundesgebäudeprogramm) oder direkt beim Kanton Aargau. Achtung: Wer zuerst baut und dann das Gesuch stellt, verliert den Anspruch – keine Ausnahmen.
  3. Investitionszeitpunkt auf Geschäftsjahr abstimmen: Grosse Investitionen kurz vor Jahresende können den steuerbaren Gewinn im laufenden Jahr senken. Bei sehr grossen Projekten lohnt sich die Staffelung über zwei Steuerjahre, um Steuerprogression zu brechen.

«Der häufigste Fehler, den wir bei Neukunden sehen: Das Fördergesuch wird nach dem Baubeginn eingereicht – und damit ist der Anspruch weg, ohne Ausnahme. Und der zweitverheerendste: Die Investition wird im falschen Monat abgerechnet, sodass die Steuerwirkung erst ein Jahr später eintritt. Beides lässt sich mit einer kurzen Vorabsprache vermeiden.»

— Philippe Bally, Leiter Steuerberatung, Zofingen Treuhand AG

  1. Förderbescheid abwarten: Der Kanton Aargau bearbeitet Gesuche innert 4–6 Wochen. Erst nach Förderzusicherung mit den Bauarbeiten beginnen.
  2. Dokumentation sicherstellen: Alle Rechnungen, Förderzusagen und Zahlungsbelege sauber ablegen und der Steuererklärung beilegen. Nettoinvestition = Investitionskosten minus Förderbeitrag – nur dieser Betrag ist abzugsfähig.
  3. Jahresabschluss und Steuererklärung mit Treuhänder erstellen: Die korrekte Zuordnung von Unterhalt vs. wertvermehrender Investition, Timing und Abschreibungsmethode erfordert Fachkenntnis. Ihr Treuhänder stellt sicher, dass kein steuerlicher Vorteil verloren geht.

6. PEIK-Beratung und Einstiegsprogramme für KMU

Für KMU, die noch keine Klarheit über das Einsparpotenzial ihres Betriebs haben, gibt es einen förderfinanzierten Einstieg:

Detailberatung Industrie, Gewerbe, Dienstleistung – CHF 450 Förderbeitrag

Der Kanton Aargau fördert eine Energiedetailberatung für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe mit CHF 450. Die Beratung analysiert Abwärmenutzung, Prozesswärme, Druckluftsysteme, Elektromotoren und Gebäudetechnik. Kosten für den Betrieb ab CHF 500, Förderbeitrag Kanton CHF 450 – also fast vollständig gefördert.

Quelle: Förderprogramm Kanton Aargau V01.05.2026, Seite 11

PEIK – für KMU mit hohen Energiekosten

Bei Unternehmen mit Energiekosten zwischen CHF 20'000 und CHF 300'000 empfiehlt die energieberatungAARGAU das PEIK-Programm von Energie Schweiz. Dabei werden andere Kosten- und Förderbeitragsansätze angewendet als bei der Standard-Detailberatung mit CHF 450 Förderbeitrag.

Konkret: PEIK-Beratungen werden mit 4 Rappen pro eingesparter kWh Brennstoff oder Wärme auf die Einsparung über die Lebensdauer (max. 10 Jahre) gefördert. Für Betriebe mit signifikanten Energiekosten kann das den Beratungsaufwand massgeblich mitfinanzieren. Die Beratung wird von akkreditierten PEIK-Beratern durchgeführt und endet mit einem Massnahmenkatalog.

Der Zugang zum PEIK-Programm läuft über die energieberatungAARGAU: 062 835 45 40 oder energieberatung@ag.ch. Auf Wunsch vermittelt der Kanton die passende akkreditierte Fachperson direkt.

Quellen: Förderprogramm Kanton Aargau V01.05.2026, Seite 11; Stadt Aarau, aarau.ch/foerderprogramm; energieschweiz.ch

Freiwillige Energiezielvereinbarungen (FEEZ)

KMU können freiwillige Zielvereinbarungen zur Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmassnahmen abschliessen. Das Energiesparpotenzial bei KMU liegt laut Stadt Aarau im Durchschnitt bei 10–15 Prozent. FEEZ können mit act (Cleantech Agentur Schweiz) oder EnAW (Energie-Agentur der Wirtschaft) abgeschlossen werden.

Quelle: Stadt Aarau, Förderprogramm Energie, aarau.ch/foerderprogramm, Stand 2023; EnAW

7. Key Takeaways

✓ KEY TAKEAWAYS

✓ Förderbeiträge müssen von den steuerlich abziehbaren Kosten abgezogen werden – nur der Eigenanteil (Nettoinvestition) ist abzugsfähig.

✓ Wärmepumpe (Luft/Wasser): CHF 3'000 + CHF 60/kWth Förderung, ab 70 kW: CHF 6'400 + CHF 240/kWth. Gesuch vor Baubeginn!

✓ Photovoltaik: Ab 2026 gilt das Nettoprinzip – nur noch der Überschuss aus Einspeisung wird als Einkommen besteuert (nicht mehr die Bruttoeinnahmen).

✓ KMU-Beratung Industrie/Gewerbe: Kanton fördert energetische Detailberatung mit CHF 450 – einfacher Einstieg ohne grosse Investition.

✓ Grosses Sanierungsprojekt über zwei Steuerjahre staffeln – so wird die Steuerprogression in beiden Jahren gebrochen.

✓ Steuerliche Abzugsfähigkeit von Energiesparmassnahmen bleibt im Kanton Aargau erhalten – gesetzlich verankert bis mindestens 2050 (Beschluss Regierungsrat, April 2026).

8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche nachhaltigen Investitionen sind im Kanton Aargau steuerlich abzugsfähig?

Alle Massnahmen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, werden im Kanton Aargau den werterhaltenden Unterhaltskosten gleichgestellt: Wärmepumpen, Wärmedämmung, Solarkollektoren, Holzheizungen, Photovoltaikanlagen. Die Kosten sind abzüglich erhaltener Förderbeiträge (Nettoinvestition) steuerlich abzugsfähig. Reine Komfort- oder Ausbauarbeiten gehören nicht in den Abzug – wichtig ist die saubere Trennung.

Quelle: Kanton Aargau, Merkblatt Liegenschaftsunterhalt (LUK), ag.ch/steuern

Wie hoch ist der kantonale Förderbeitrag für eine Wärmepumpe?

Luft-Wasser-Wärmepumpe (bis 70 kW): CHF 3'000 Grundbeitrag plus CHF 60 pro kWth thermischer Nennleistung. Sole-Wasser oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe (bis 70 kW): CHF 6'000 plus CHF 180 pro kWth. Anlagen ab 70 kW: höhere Grundbeiträge. Zusätzlich kann das Bundesgebäudeprogramm kumuliert werden. Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.

Quelle: Förderprogramm Kanton Aargau, Version 01.05.2026, Seite 22

Kann ich kantonale und Bundesförderung gleichzeitig beanspruchen?

Ja – in den meisten Fällen ist eine Kombination möglich. Das Bundesgebäudeprogramm und das kantonale Förderprogramm Aargau sind explizit auf Koordination ausgelegt. Unter www.energiefranken.ch finden Sie eine Auflistung aller kombinierbaren Programme. Wichtig: Beide Gesuche vor Baubeginn stellen. Der erhaltene Gesamtförderbetrag muss von den steuerlich anrechenbaren Kosten abgezogen werden.

Quelle: Förderprogramm Kanton Aargau V01.05.2026, Seite 17; energiefranken.ch

Was bedeutet das neue Nettoprinzip für Photovoltaikanlagen ab 2026?

Bis Ende 2025 musste die gesamte Vergütung für eingespeisten Strom als Einkommen versteuert werden (Bruttoprinzip). Ab 2026 gilt das Nettoprinzip: Die Kosten für den eigenen Strombezug vom Netz dürfen von den Einspeisungseinnahmen abgezogen werden. Besteuert wird nur noch der effektive Überschuss. Das verbessert die Wirtschaftlichkeitsrechnung von PV-Anlagen mit Eigenverbrauch erheblich.

Quelle: Kanton Aargau, ag.ch/de/themen/umwelt-natur/energie/foerderung, Stand Mai 2026

Bleibt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Energiesparmassnahmen langfristig bestehen?

Ja – der Regierungsrat des Kantons Aargau hat im April 2026 eine Gesetzesrevision angestossen, die die Abzugsfähigkeit von Energiesparmassnahmen explizit mindestens bis 2050 sicherstellt, so lange das Ziel einer ausgeglichenen Treibhausgasbilanz nicht erreicht ist. Finanzdirektor Markus Dieth: «Wir nutzen den Spielraum, damit Investitionen in Energiesparmassnahmen steuerlich weiter attraktiv bleiben.»

Quelle: Aargauer Zeitung, 6. April 2026

Was sind typische Fehler bei der Planung nachhaltiger Investitionen?

Die häufigsten Fehler in der Beratungspraxis: Fördergesuch nach Baubeginn gestellt (und damit verfallen), GEAK-Kosten geltend gemacht ohne Massnahmenumsetzung im gleichen Jahr, Brutto- statt Nettoinvestition als Abzug deklariert, und Investitionszeitpunkt nicht auf das Geschäftsjahr abgestimmt. Ein grosses Projekt kurz nach dem Jahreswechsel zu starten kann bedeuten, dass der Steuervorteil erst ein Jahr später greift – eine Planung mit Ihrem Treuhänder lohnt sich.

9. Fazit und nächster Schritt

«Nachhaltigkeit und Steueroptimierung schliessen sich nicht aus – im Gegenteil. Wer im Kanton Aargau heute in Energieeffizienz investiert, nutzt eines der wenigen verbliebenen Instrumente, das gleichzeitig staatlich gefördert und steuerlich anerkannt ist. Das Zeitfenster ist offen – aber es erfordert eine sorgfältige Planung.»

— Philippe Bally, Leiter Steuerberatung, Zofingen Treuhand AG

FAZIT

Nachhaltige Investitionen sind für Aargauer KMU ein konkretes steuerliches und betriebswirtschaftliches Optimierungsinstrument – keine Frage der Ideologie. Wer Energieeffizienz gezielt plant, profitiert von kantonalen Förderbeiträgen (z.B. CHF 3'000 + CHF 60/kWth für Wärmepumpen), zusätzlicher Bundesförderung und dem steuerlichen Abzug der Nettoinvestition.

Der entscheidende Erfolgsfaktor: Fördergesuch vor Baubeginn, Investitionszeitpunkt auf das Geschäftsjahr abstimmen, Nettoinvestition korrekt deklarieren – alles in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Treuhänder.

Zofingen Treuhand AG begleitet KMU im Kanton Aargau von der ersten Massnahmenprüfung bis zur steuerlich optimalen Umsetzung.

Quellen

Alle Angaben in diesem Artikel basieren auf öffentlich zugänglichen, verifizierten Quellen. Die Nummerierung entspricht der Reihenfolge des ersten Auftretens im Text.

[1] Aargauer Zeitung. Steuerliche Abzüge für Wärmedämmung und Heizungen bleiben im Aargau. aargauerzeitung.ch — Stand 6. April 2026.

[2] Kanton Aargau, Departement BVU, Abteilung Energie. Förderprogramm Energie, Version 01.05.2026 (PDF, 31 Seiten). ag.ch/media/kanton-aargau/bvu/energie/foerderungen/foerderprogramm-2026.pdf — Stand Mai 2026.

[3] Kanton Aargau. Nettoprinzip Photovoltaik ab 2026 – Energieförderung. ag.ch/de/themen/umwelt-natur/energie/foerderung — Stand Mai 2026.

[4] Runer Solar AG. Steuerabzüge für Photovoltaik und Wärmepumpe im Kanton Aargau 2026. runer-solar.ch/post/steuerabzuege-fuer-photovoltaik-und-waermepumpe-im-kanton-aargau-2026 — Stand Juni 2026.

[5] Kanton Aargau, Kantonales Steueramt. Gesamtsteuerfuss 2026: 159 Prozent. ag.ch/de/themen/steuern-finanzen/steuern/steuern-berechnen/steuerberechnungen-neu — Stand Juni 2026.

[6] HEV Aargau. Steuerlich abziehbare Energiesparmassnahmen – GEAK und Umsetzung. hev-aargau.ch/steuerlich-abziehbare-energiesparmassnahmen — Stand März 2026.

[7] AEW Energie AG. Energieförderprogramm Kanton Aargau – AEW naturemade Ökofonds. aew.ch/privatkunden/waerme-und-kaelte/energiefoerderprogramm-kanton-aargau — Stand 2026.

[8] Bundesamt für Energie (BAFU) / Kantone. Das Gebäudeprogramm – Bund und Kantone. dasgebäudeprogramm.ch — Stand 2026.

[9] Pronovo AG. Einmalvergütung (EVA) für Photovoltaikanlagen. pronovo.ch — Stand 2026.

[10] Energie Schweiz / Bundesamt für Energie. PEIK – Plattform für Energieeffizienz in KMU. energieschweiz.ch — Stand 2026.

[11] Energiefranken.ch. Förderprogramm-Suche Kanton Aargau. energiefranken.ch/de/suche-nach-kanton/AG — Stand 2026.

[12] Stadt Aarau / EnAW Energie-Agentur der Wirtschaft. Freiwillige Energiezielvereinbarungen (FEEZ) für KMU – Energiesparpotenzial 10–15%. aarau.ch/leben/natur-und-umwelt/foerderprogramm.html/456 — Stand 2023 (Programm laufend).

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