Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Auf einen Blick — Schweizer Wohnsitz, Immobilie in Deutschland: Mieteinnahmen werden in Deutschland besteuert (Belegenheitsprinzip, Art. 6 DBA CH-DE). Die Schweiz besteuert diese Einkünfte nicht direkt, berücksichtigt sie aber für den Steuersatz (Progressionsvorbehalt). Besonderheit: Der doppelte Schuldzinsenabzug (Deutschland objektmässig, Schweiz anteilig) und die Steuerfreiheit des Kapitalgewinns nach 10 Jahren Haltedauer machen deutsche Immobilien für Schweizer Eigentümer steuerlich attraktiv. Wichtig: Das DBA-Änderungsprotokoll vom 21.08.2023 ist am 27.11.2025 in Kraft getreten und gilt ab 01.01.2026.
1. Einleitung: Komplexes Zusammenspiel zweier Steuersysteme
Sie leben in der Schweiz und besitzen eine Immobilie in Deutschland – aber wissen Sie, welches Land wann besteuern darf, und wo Ihnen steuerliche Vorteile entgehen, die Sie nie beansprucht haben?
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland regelt klar, wie Immobilieneinkünfte aufgeteilt werden. Doch hinter den Grundregeln verbergen sich Mechanismen, die in der Praxis häufig übersehen werden: der Progressionsvorbehalt, der doppelte Schuldzinsenabzug und die Steuerfreiheit des Kapitalgewinns nach zehn Jahren.
Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten steuerlichen Mechanismen, zeigt sie an einem konkreten Rechenbeispiel und gibt Ihnen eine Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Treuhänder.
2. Besteuerung in Deutschland – was gilt für Schweizer Eigentümer?
Das DBA CH-DE folgt dem Belegenheitsprinzip (Art. 6 DBA): Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen werden immer in dem Staat besteuert, in dem sich die Immobilie befindet. Für eine in Deutschland gelegene Immobilie bedeutet das: Die Mieteinnahmen werden in Deutschland besteuert – unabhängig davon, ob der Eigentümer in der Schweiz wohnt.
Quelle: INFOBEST, Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen, Artikel 6 Belegenheitsprinzip; infobest.eu, Stand 2026
Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Schweizer Eigentümer mit Immobilien in Deutschland gelten als beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Das bedeutet: Nur die deutschen Einkünfte (Mieteinnahmen) werden in Deutschland erfasst. Das übrige Einkommen bleibt in Deutschland unberücksichtigt.
Als beschränkt Steuerpflichtiger können Sie einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen (§ 1 Abs. 3 EStG) – das ermöglicht die Inanspruchnahme des deutschen Grundfreibetrags (2026: EUR 12'348) und weiterer persönlicher Freibeträge. Voraussetzung: Mindestens 90% der Einkünfte unterliegen der deutschen Einkommensteuer.
Quellen: § 1 Abs. 3 EStG; Bundesfinanzministerium Deutschland, Grundfreibetrag 2026 EUR 12'348, bundesfinanzministerium.de, Stand Januar 2026
Deutsche Einkommensteuersätze 2026
Der progressive deutsche Einkommensteuertarif 2026 gilt auch für Mieteinnahmen:
Einkommensstufe | Steuersatz 2026 | Gilt ab (zu versteuerndes Einkommen) |
Grundfreibetrag | 0% | bis EUR 12'348 |
Eingangssatz | 14% | ab EUR 12'349 |
Spitzensteuersatz | 42% | ab EUR 69'879 |
Reichensteuer | 45% | ab EUR 277'826 |
Quelle: Bundesfinanzministerium Deutschland, Wichtigste steuerliche Änderungen 2026, bundesfinanzministerium.de, Stand Januar 2026; LTO.de Steuerrecht Änderungen 2026
Abzüge in Deutschland
Von den deutschen Mieteinnahmen können folgende Kosten abgezogen werden:
- Unterhalts- und Instandhaltungskosten (Reparaturen, Renovierungen)
- Schuldzinsen der Hypothek (objektbezogen, vollständig dem deutschen Objekt zugewiesen)
- AfA (Abschreibung für Abnutzung) – in Deutschland möglich, in der Schweiz nicht
- Grundsteuer (sofern nicht auf Mieter umgelegt)
- Verwaltungskosten durch Dritte
- Versicherungsprämien für die Immobilie
Quelle: § 21 EStG, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; vermieterwelt.de, Mieteinnahmen versteuern 2026
Keine Vermögenssteuer in Deutschland
Für Schweizer Eigentümer mit Immobilien in Deutschland gilt: In Deutschland wird keine Vermögenssteuer auf die Immobilie erhoben. Die deutsche Grundsteuer bleibt jedoch bestehen und wird unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers in Deutschland erhoben.
3. Besteuerung in der Schweiz – Progressionsvorbehalt und Steuerausscheidung
Internationale Steuerausscheidung
Die internationale Steuerausscheidung weist Einkommen und Vermögen aus der deutschen Immobilie dem Belegenheitsstaat (Deutschland) zur Besteuerung zu. In der Schweiz wird dieses Auslandseinkommen nicht direkt besteuert – es beeinflusst jedoch den Steuersatz.
Der Progressionsvorbehalt – was er konkret bedeutet
Die Schweiz berücksichtigt das weltweite Einkommen für die Satzbestimmung (Progressionsvorbehalt). Das bedeutet: Für die Berechnung des Schweizer Einkommensteuersatzes wird das Reineinkommen aus der deutschen Immobilie hinzugerechnet. Besteuert wird in der Schweiz aber nur das in der Schweiz erzielte Einkommen – jedoch zum höheren Satz, der sich aus dem Welteinkommen ergibt.
Vereinfacht: Wer zusätzlich CHF 30'000 Mieteinnahmen aus Deutschland erzielt, zahlt in der Schweiz auf sein Schweizer Einkommen einen höheren Steuersatz, als wenn diese deutschen Einkünfte nicht existieren würden.
Quelle: Steuerpraxis Kanton Thurgau, STP 10 Nr. 1 Progressionsvorbehalt, steuerpraxis.tg.ch
«Der Progressionsvorbehalt wird von vielen Immobilienbesitzern unterschätzt. Die deutschen Mieteinnahmen erhöhen zwar nicht direkt die Schweizer Steuerschuld – aber sie können den Steuersatz auf das gesamte Schweizer Einkommen spürbar anheben. Bei höheren Mietertragsergebnissen kann das mehrere Tausend Franken ausmachen.» — Philippe Bally, Leiter Steuerberatung, Zofingen Treuhand AG |
Liegenschaftsunterhalt in der Schweiz
Für die deutsche Immobilie gelten in der Schweizer Steuererklärung ähnliche Abzugsmöglichkeiten wie für Schweizer Liegenschaften: Reparaturen, Sanierungen, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten sind abzugsfähig. Im Unterschied zu Deutschland sind in der Schweiz keine Abschreibungen auf die Immobilie zulässig.
Wenn keine effektiven Abzüge nachgewiesen werden, kann der Pauschalabzug von 10% oder 20% des Mietertrags (je nach Baujahr der Liegenschaft) geltend gemacht werden.
Quelle: Kanton Zürich, Steuerbuch ZStB 30.3, zh.ch/steuern-finanzen
Gewinnungskostenüberschuss reduziert den Progressionsvorbehalt
Führt der Liegenschaftsunterhalt zusammen mit den Schuldzinsen zu einem Verlust aus der deutschen Immobilie (Gewinnungskostenüberschuss), wird dieser in der Schweiz übernommen. Dadurch reduziert sich der Progressionsvorbehalt – und damit häufig auch die effektive Einkommenssteuerbelastung in der Schweiz.
4. Der doppelte Schuldzinsenabzug – ein oft unterschätzter Vorteil
Ein in der Praxis häufig unterschätzter Punkt ist der sogenannte doppelte Schuldzinsenabzug. Hypothekarzinsen können in beiden Ländern steuermindernd geltend gemacht werden – allerdings nach unterschiedlichen Logiken:
Deutschland | Schweiz | |
Zuordnungsprinzip | Objektbezogen: 100% dem deutschen Objekt zugewiesen | Anteilig nach Lage der Aktiven (% Aufteilung Gesamtvermögen CH vs. DE) |
Abzugsbasis | Gesamte Schuldzinsen des Hypothekdarlehens | Anteiliger Schuldzinsenabzug gemäss Vermögensverteilung |
Ergebnis | Vollständiger Abzug in Deutschland | Zusätzlicher Teilabzug in der Schweiz |
Kombiniert | — | Doppelte steuerliche Wirkung der gleichen Schuldzinsen |
Quelle: Handelskammer Deutschland–Schweiz, Grenzüberschreitender Immobilienbesitz, handelskammerjournal.ch
«Der doppelte Schuldzinsenabzug ist einer der effektivsten, aber am wenigsten bekannten Steuervorteile bei Auslandsimmobilien. Wer eine hochbelehnte Immobilie in Deutschland hat, kann denselben Zinsbetrag zweimal steuerlich nutzen – einmal in Deutschland, anteilig nochmals in der Schweiz. Das lohnt sich zu kennen und richtig zu planen.» — Philippe Bally, Leiter Steuerberatung, Zofingen Treuhand AG |
5. Steuerfreier Kapitalgewinn nach 10 Jahren
Beim Verkauf einer deutschen Immobilie nach einer Haltedauer von mindestens zehn Jahren ist der erzielte Kapitalgewinn in Deutschland steuerfrei (§ 23 EStG – keine Spekulationssteuer nach 10 Jahren für Privatvermögen).
Diese Steuerfreiheit wirkt sich auch auf die Schweiz aus: Da der Kapitalgewinn in Deutschland nicht besteuert wird und die Schweiz bei ausländischen Liegenschaften kein eigenes Besteuerungsrecht hat, fällt in diesem Fall auch in der Schweiz keine Besteuerung an.
Voraussetzung: Es muss sich um Privatvermögen handeln, und es darf keine gewerbsmässige Liegenschaftstätigkeit vorliegen.
Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG; vermieterwelt.de, Mieteinnahmen versteuern 2026
6. Deutschland vs. Schweiz – Direktvergleich der steuerlichen Behandlung
Steueraspekt | Behandlung in Deutschland | Behandlung in der Schweiz |
Mieteinnahmen | Steuerpflichtig (Einkommensteuer 14–45%) | Nicht direkt besteuert, aber Progressionsvorbehalt |
Vermögenssteuer | Keine Vermögenssteuer auf Immobilien | Keine direkte Besteuerung (Steuerausscheidung) |
Grundsteuer | Wird in Deutschland erhoben | Nicht anwendbar (deutsche Steuer) |
Schuldzinsen | 100% objektbezogen abzugsfähig | Anteilig nach Lage der Aktiven abzugsfähig |
Abschreibung (AfA) | Zulässig (z.B. 2% p.a. bei Baujahr ab 1925) | Nicht zulässig |
Liegenschaftsunterhalt | Abzugsfähig als Werbungskosten | Abzugsfähig (wie Schweizer Liegenschaften) |
Kapitalgewinn Verkauf | Steuerfrei nach 10 Jahren Haltedauer | Kein Schweizer Besteuerungsrecht auf ausländ. Lieg. |
Grundstückgewinnsteuer | Nicht anwendbar | Nur für Schweizer Liegenschaften relevant |
Quellen: DBA CH-DE Art. 6 (INFOBEST); § 21, § 23 EStG; Kanton Zürich Steuerbuch ZStB 30.3; Handelskammer Deutschland–Schweiz
7. Rechenbeispiel: Internationale Steuerausscheidung (Schuldzinsenabzug)
Das folgende Beispiel zeigt, wie der anteilige Schuldzinsenabzug in der Schweiz berechnet wird:
Schweizer Steuerrecht – Lage der Aktiven
Vermögensaufteilung:
Schuldzinsenabzug:
Ergebnis: Die in Deutschland angefallenen Schuldzinsen werden im Rahmen der internationalen Steuerausscheidung zu 47% von der Schweiz übernommen. CHF 5'287 reduzieren das in der Schweiz steuerbare Einkommen zusätzlich. |
Quelle: Rechenlogik gemäss Handelskammer Deutschland–Schweiz, handelskammerjournal.ch
Deutsches Steuerrecht – Schuldzinsen objektbezogen
|
8. Praxisbeispiel: Schweizer Eigentümer mit vermieteter Immobilie
Situation: Eine Person mit Wohnsitz im Kanton Aargau besitzt eine vermietete Eigentumswohnung in München (Kaufpreis: EUR 650'000, Hypothek EUR 350'000, Jahreszinsen EUR 13'000, Nettomietertrag nach deutschen Abzügen: EUR 18'000). In Deutschland: Mieteinnahmen EUR 30'000 – Schuldzinsen EUR 13'000 – Abschreibungen EUR 5'200 (2% × EUR 260'000 Gebäudewert) – Unterhalt EUR 3'800 = Nettoeinkommen EUR 8'000. Auf EUR 8'000 Reineinkommen: ca. EUR 1'120 Einkommensteuer Deutschland (Eingangssatz ~14%). In der Schweiz: Die EUR 13’200 (ohne Abschreibungen) Nettomietertrag fliessen in die Satzberechnung (Progressionsvorbehalt). Je nach Kantonssteuerfuss kann dies den Schweizer Steuersatz auf das gesamte Schweizer Einkommen um 1–3 Prozentpunkte erhöhen. Gleichzeitig: Anteiliger Schuldzinsenabzug CH (~47% von EUR 13'000 = ca. EUR 6'110) reduziert das Schweizer steuerbare Einkommen. |
«In der Beratungspraxis sehen wir immer wieder, dass der Progressionsvorbehalt und der anteilige Schuldzinsenabzug entgegengesetzte Effekte haben – und sich gegenseitig ganz oder teilweise aufheben können. Das genaue Ergebnis hängt von der Vermögensstruktur und dem Schweizer Einkommen ab. Wer nicht durchrechnet, weiss nie, ob er netto besser oder schlechter dasteht.» — Philippe Bally, Leiter Steuerberatung, Zofingen Treuhand AG |
9. DBA-Update 2026 – was sich geändert hat
Das Änderungsprotokoll vom 21. August 2023 zum DBA zwischen der Schweiz und Deutschland ist am 27. November 2025 in Kraft getreten. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026.
Für die Immobilienbesteuerung gibt es keine wesentlichen Änderungen: Die Zuteilung der Besteuerungsrechte für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Art. 6 DBA) bleibt unverändert – Deutschland besteuert weiterhin die Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien.
Die wichtigste Änderung im Änderungsprotokoll 2026 betrifft den Grenzgängerbegriff: Eine regelmässige Rückkehr an den Wohnsitz liegt ab 2026 vor, wenn sich der Arbeitnehmer an mindestens 20% der vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr vom Wohnsitz zum Arbeitsort pendelt. Diese Regelung ist relevant für Personen mit Arbeitseinkommen aus Deutschland, nicht für die reine Immobilienbesteuerung.
Zudem enthält das Protokoll BEPS-Mindeststandards (Base Erosion and Profit Shifting), insbesondere eine Missbrauchsklausel, die sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird.
Quellen: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, sif.admin.ch, 28. November 2025; einwandern-schweiz.ch, DBA CH-DE 2026
10. Key Takeaways
✓ KEY TAKEAWAYS |
✓ Belegenheitsprinzip (Art. 6 DBA): Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien werden in Deutschland besteuert – auch bei Wohnsitz Schweiz. |
✓ Progressionsvorbehalt Schweiz: Die deutschen Mieteinnahmen erhöhen nicht direkt die Schweizer Steuer, aber den Steuersatz auf das gesamte Schweizer Einkommen. |
✓ Doppelter Schuldzinsenabzug: Hypothekarzinsen sind in Deutschland vollständig objektbezogen und in der Schweiz zusätzlich anteilig nach Lage der Aktiven abzugsfähig. |
✓ AfA in Deutschland möglich, in der Schweiz nicht – Abschreibungen senken den steuerbaren Nettomietertrag in Deutschland erheblich. |
✓ Steuerfreier Kapitalgewinn: Wird die deutsche Immobilie nach 10 Jahren Haltedauer verkauft, ist der Kapitalgewinn weder in Deutschland noch in der Schweiz steuerpflichtig. |
✓ DBA-Änderungsprotokoll 2026 in Kraft – Immobilienbesteuerung unverändert, Grenzgängerregeln neu definiert. |
11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich als Schweizer mit Immobilie in Deutschland eine deutsche Steuererklärung abgeben?
Ja. Wer in der Schweiz wohnt und eine vermietete Immobilie in Deutschland besitzt, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und muss eine deutsche Steuererklärung (Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) einreichen – unabhängig vom Wohnsitz. Auf Antrag kann man als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden, was den Grundfreibetrag (EUR 12'348 in 2026) und weitere Vergünstigungen ermöglicht.
Quelle: § 1 Abs. 3 EStG; finanzamt-rente-im-ausland.de
Wird die deutsche Immobilie in der Schweiz als Vermögen besteuert?
Nein. Im Rahmen der internationalen Steuerausscheidung wird das Vermögen der deutschen Liegenschaft Deutschland zugewiesen. In der Schweiz fällt keine Vermögenssteuer auf ausländische Immobilien an. Die Liegenschaft beeinflusst jedoch die Vermögensaufteilung und damit den anteiligen Schuldzinsenabzug in der Schweiz.
Quelle: ESTV, Länderinformation Deutschland, estv.admin.ch
Was bedeutet der Progressionsvorbehalt konkret für meine Schweizer Steuern?
Ihr weltweites Einkommen (inkl. deutsche Mieteinnahmen) wird für die Berechnung des Schweizer Steuersatzes berücksichtigt. Besteuert wird in der Schweiz nur das Schweizer Einkommen – aber zum Steuersatz, der für das gesamte Welteinkommen gilt. Je höher der Nettomietertrag aus Deutschland, desto stärker kann der Steuersatz steigen. Gleichzeitig kann ein Gewinnungskostenüberschuss (Unterhalt + Schuldzinsen > Mietertrag) den Progressionsvorbehalt reduzieren.
Quelle: Steuerpraxis Kanton Thurgau, STP 10 Nr. 1, steuerpraxis.tg.ch
Kann ich den Kaufpreis der deutschen Immobilie in der Schweiz steuerlich geltend machen?
Nein. Die AfA (Abschreibung auf den Gebäudewert) ist nur in Deutschland zulässig, nicht in der Schweizer Steuererklärung. In der Schweiz können Sie für die deutsche Immobilie Unterhaltskosten, Versicherungsprämien, Verwaltungskosten und einen anteiligen Schuldzinsenabzug geltend machen. Wenn keine effektiven Abzüge nachgewiesen werden, ist der Pauschalabzug (10% oder 20% des Mietertrags je nach Baujahr) möglich.
Was passiert steuerlich, wenn ich die deutsche Immobilie nach 8 Jahren verkaufe?
Liegt die Haltedauer unter zehn Jahren, fällt in Deutschland Einkommensteuer auf den Veräusserungsgewinn (Spekulationssteuer gem. § 23 EStG) an. Der persönliche Steuersatz gilt – je nach Gewinn kann das bis zu 42% oder 45% bedeuten. In der Schweiz hat die Eidgenossenschaft kein Besteuerungsrecht auf den Veräusserungsgewinn ausländischer Liegenschaften, aber der Progressionsvorbehalt kann greifen.
Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Hat das DBA-Änderungsprotokoll 2026 Auswirkungen auf meine Immobilie in Deutschland?
Für reine Immobilieneigentümer ohne Arbeitseinkommen in Deutschland: keine wesentlichen Änderungen. Die Zuteilung der Besteuerungsrechte für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Art. 6 DBA) bleibt unverändert. Die Neuerungen betreffen primär den Grenzgängerbegriff und BEPS-Mindeststandards, die für Arbeitnehmer mit grenzüberschreitender Tätigkeit relevant sind.
Quelle: SIF Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, sif.admin.ch, 28. November 2025
12. Fazit und nächster Schritt
FAZIT |
Wer in der Schweiz lebt und eine Immobilie in Deutschland besitzt, profitiert von einem klar geregelten, aber anspruchsvollen Zusammenspiel zweier Steuersysteme. Das DBA weist die Besteuerung der Mieteinnahmen Deutschland zu – aber der doppelte Schuldzinsenabzug, die Möglichkeit des Gewinnungskostenüberschusses und die Steuerfreiheit des Kapitalgewinns nach zehn Jahren bieten echte Gestaltungspotenziale. |
Diese Gestaltungspotenziale entfalten sich nur, wenn die Steuerausscheidung korrekt deklariert, der doppelte Schuldzinsenabzug aktiv beansprucht und der Verkaufszeitpunkt strategisch geplant wird. Ohne fachkundige Begleitung bleiben diese Vorteile häufig ungenutzt. |
Zofingen Treuhand AG begleitet Sie bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Auslandsimmobilie – von der Deklaration bis zur Verkaufsplanung. |
Quellen
Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen, verifizierten Quellen. Nummerierung entspricht der Reihenfolge des ersten Auftretens im Text.
[1] INFOBEST. Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen – Artikel 6 Belegenheitsprinzip. infobest.eu/de/themengebiete/artikel/steuern/das-deutsch-schweizerische-doppelbesteuerungsabkommen — Stand 2026.
[2] Bundesfinanzministerium Deutschland. Wichtigste steuerliche Änderungen 2026 – Grundfreibetrag EUR 12'348, Spitzensteuersatz 42% ab EUR 69'879. bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html — Stand Januar 2026.
[3] LTO Legal Tribune Online. Steuerrecht: Wichtige Neuerungen im Jahr 2026. lto.de/recht/hintergruende/h/steuerrecht-aenderungen-steuererklaerung-2026 — Stand Januar 2026.
[4] steuer-rechner.org. Grundfreibetrag 2026: EUR 12'348, Eingangssatz 14%. steuer-rechner.org/Grundfreibetrag.php — Stand 2026.
[5] vermieterwelt.de. Mieteinnahmen versteuern 2026 – § 21 EStG, AfA, Werbungskosten. vermieterwelt.de/beitraege/mieteinnahmen-versteuern — Stand Mai 2026.
[6] Steuerpraxis Kanton Thurgau. STP 10 Nr. 1 Progressionsvorbehalt. steuerpraxis.tg.ch/steuerpraxis/2024-01/stp-10-nr-1-progressionsvorbehalt — Stand 2024 (laufend gültig).
[7] Kanton Zürich. Steuerbuch ZStB 30.3 – Liegenschaftsunterhalt Auslandsimmobilien. zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/treuhaender/steuerbuch/steuerbuch-definition/zstb-30-3.html — Stand 2026.
[8] Handelskammer Deutschland–Schweiz. Grenzüberschreitender Immobilienbesitz – doppelter Schuldzinsenabzug. handelskammerjournal.ch/de/grenzueberschreitender-immobilienbesitz — Stand 2026.
[9] ESTV – Eidgenössische Steuerverwaltung. Länderinformation Deutschland – internationale Steuerausscheidung. estv.admin.ch/estv/de/home/internationales-steuerrecht/international-laender/sif/deutschland.html — Stand 2026.
[10] Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF. Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Deutschland – 27. November 2025, gilt ab 01.01.2026. sif.admin.ch/de/inkrafttreten-des-aenderungsprotokolls-zum-doppelbesteuerungsabkommen-mit-deutschland — Stand November 2025.
[11] finanzamt-rente-im-ausland.de. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht – §1 EStG, Antrag auf Grundfreibetrag. finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wer-warum-wieviel/wieviel-muss-ich-zahlen — Stand 2026.
Auslandsimmobilie steuerlich optimal aufgestellt? Wir analysieren Ihre Situation – Progressionsvorbehalt, Schuldzinsenabzug und Verkaufsplanung. |
Kundenportal 



