Wie viel Lohn kann oder muss ich mir als Inhaber einer GmbH oder AG auszahlen? Kann ich eine möglichst steueroptimierte Variante wählen? Eine schwer zu beantwortende Frage.
Der Inhaber einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) steht mit seiner Gesellschaft auf zwei verschiedene Arten in Beziehung. Er ist Anteilsinhaber und zugleich Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber. Dies kann zu Interessenkonflikten führen und zwar im Bereich der Sozial-versicherungen oder im Bereich der Steuerpolitik.
Lohn oder Dividende aus Sicht des Unternehmens
In der Brust eines Inhabers einer Aktiengesellschaft oder GmbH schlagen zwei Herzen: Er ist Angestellter und gleichzeitig Inhaber bei seiner eigenen Firma. Als Inhaber kann er wie jeder andere einen Arbeitsvertrag bei seinem Unternehmen abschliessen und übt in diesem Fall eine unselbständige Erwerbstätigkeit aus. Entsprechend ist das Geld, das er von seiner Firma im Rahmen seiner Tätigkeit von dem Unternehmen bezieht, regulärer Lohn. Dieser Lohn wird beim Unternehmen als Aufwand verbucht und es schmälert den Gewinn.
Beim Unternehmen wird der Unternehmerlohn als Aufwand vom Gewinn abgezogen, die Dividenden sind eine Gewinnausschüttung, welche den steuerbaren Gewinn nicht verringert.
Aus Sicht der Gesellschaft ist die Auszahlung von Lohn die steuergünstigere Variante als die Ausschüttung von Gewinnen in Form von Dividenden.
Lohn oder Dividende aus Sicht der Privatperson
Während der Lohn beim Unternehmer der ordentlichen Einkommensbesteuerung und den Sozialversicherungsbeiträgen unterstehen, werden Dividenden als Gewinnausschüttungen ohne Beitragsleistungen an die Sozialversicherungen im Rahmen der Teilbesteuerung privilegiert besteuert (im Kanton Aargau nur zu 50 %).
Aus Sicht der Privatperson müsste deshalb aus steuerlichen Gründen ein möglichst hoher Anteil an Dividenden anstelle des Lohnes ausbezahlt werden. Dadurch können wirkungsvoll Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern gespart werden.
Achtung: Die Steuerbehörden akzeptieren Dividenden nur, wenn sich der Firmeninhaber einen angemessenen Lohn ausbezahlt. Es ist also nicht möglich, auf den Lohn zu verzichten und nur Dividenden zu beziehen, wenn man im Betrieb mitarbeitet.
Im Weitern ist zu beachten, dass nur die ausbezahlten Löhne der Sozialversicherungen und damit der Pensionskasse wie auch der Krankentaggeld- und Unfallversicherung unterliegen. Für die Altersvorsorge ist es deshalb unerlässlich, einen vernünftigen Lohn zu beziehen.
Strategiewahl
Da die Gewinn- und Kapitalsteuern bei Unternehmen in der Regel geringer ausfallen (Steuersätze zwischen 12 – 18 %), lohnt sich ein regelmässiger Dividendenbezug. Dabei gilt es zu beachten, dass der Progressionsstufensatz bei den ordentlichen Einkommenssteuern je nach Tarif und Wohngemeinde in der Regel zwischen 25 – 35 % liegt. Deshalb lohnt es sich aus steuerlichen Gründen einen Teil des Lohnes als Dividenden auszuzahlen.
Somit ist der Mix zwischen Lohn und Dividende steuerlich am attraktivsten. Dabei spielt auch die private Vorsorge- und Familiensituation eine Rolle. Denn nur der Lohn mit den Sozialversicherungsbeiträgen garantiert auch später die Rente oder bei Krankheit/Unfall ein vernünftiges Unfall- bzw. Krankentaggeld.
Beratung
Lassen sie sich beraten, wenn es um die Entscheidung Lohn oder Dividende geht. Die Zofingen Treuhand AG bietet eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung Ihrer privaten Verhältnisse und der Situation Ihres Unternehmens.